DSGVO: EuGH erklärt das Privacy-Shield-Abkommen mit Google für unwirksam

Neues von der Datenschutzfront

Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 16.07.2020 u.a. das "Privacy-Shield" und damit die  primäre Rechtsgrundlage für den legitimen Datentransfer zwischen der EU und den USA für unwirksam erklärt (EuGH, 16.7.2020 - C-311/18 "Schrems II").

Das Gericht sieht die EU-Bürger nicht ausreichend vor Zugriffen auf ihre Daten durch US-Behörden geschützt. Mit diesem Urteil stehen jetzt us-amerikanische Anbieter wie Google oder Facebook vor einem großen Problem, wenn sie Daten der EU-Bürger in den USA verarbeiten wollen.

Offiziell stellen
Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland und
Google Ireland Limited 
seit 22.01.2019 den Facebook bzw. Google-Konten-Nutzern die verschiedenen Dienste (wie z.B. Blogspot/Blogger) bereit. Damit sollte eigentlich sichergestellt sein, dass die in Europa erfassten Daten nicht in die USA übertragen werden müssen, um verarbeitet werden zu können.
Ist es aber nicht, denn
Ob sich daraus auch ableiten lässt, dass die US-Behörden nicht auf unsere Daten zugreifen, wage ich allerdings zu bezweifeln.

Was ergibt sich dadurch für die aktuelle Rechtslage?

Bereits 2015 wurde mit dem Safe-Harbor-Abkommen der Vorgänger des Privacy-Shields vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben (für unwirksam erklärt). (EuGH, 06.10.2015 – C-362/14 “Schrems I”).

Nach einem halben Jahr hat dann glücklicherweise die EU-Kommission mit dem “Privacy Shield” eine gangbare Lösung präsentiert. Ob auch dieses Mal zeitnah eine Einigung ausgehandelt werden kann, ist fraglich, da die politische Lage und das aktuelle Verhältnis zu den USA und ihrem Präsidenten als angespannt bezeichnet werden darf. Und das spricht nicht gerade für eine zeitnahe, rechtssichere Lösung, die den EU-Bürgern einen höheren Rechtsschutz zugestehen wird.

Was bedeutet das für einen bei Google gehosteten Blogspot-Blogger-Blog?

Nachdem ich den Newsletter von Dr. Schwenke eingehend studiert habe, suchte ich nach weiteren Informationen im Netz und bin auf eine Seite it-recht-kanzlei München gestoßen, aus der ich hier zitiere:

„Seit diesem Tag (Anmerkung: 22.01.2019) stellt nicht mehr die Google LLC (mit Sitz in den USA) die Dienste für die Nutzer bereit, sondern die Google Ireland Limited. Google stellt allerdings in der neuen Version der Nutzungsbedingungen klar, dass diese Zuständigkeit bei der Bereitstellung der Google-Dienste nur dann gilt, wenn der Seitenbesucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz hat……..
Auch ist die Google Ireland Limited seit dem 22.01.2019 der neue Verantwortliche für die Daten der Nutzer. Ferner ist die Google Ireland Limited für die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze zuständig.
Google Ireland Limited ist demnach das mit Google verbundene Unternehmen, welches für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Googledienste-Nutzer und die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze verantwortlich ist.“

Soweit, so gut. Aber…

„Aufgrund der Datenschutzerklärung von Google ist davon auszugehen, dass auch nach dem 22.01.2019 personenbezogene Daten standardmäßig an Server der Google LLC in die USA übermittelt und (dort) verarbeitet werden.….
…..dass standardmäßig eine Datenübermittelung in die USA erfolgen wird. Wichtig ist daher für die Datenschutzerklärung, dass darüber informiert wird, dass eine Datenübermittlung an die Server der Google LLC in den USA erfolgen kann. Des Weiteren muss in der eigenen Datenschutzerklärung aufgrund der Datenübermittlung in die USA noch auf das angemessene Datenschutzniveau hingewiesen werden, welches durch die Zertifizierung von Google nach dem EU-US-Privacy-Shield belegt werden kann.“

Und genau dieses Datenschutzniveau kann aktuell nicht mehr belegt werden, da es am 16.07.2020 vom EuGH für unwirksam erklärt wurde.

Wie schätze ich die Lage ein?

Auch wenn uns unsere Bloggerplattform vom europäischen Unternehmen Google Ireland Limited zur Verfügung gestellt wird und dieses Unternehmen damit unser Ansprechpartner ist, behält die Geschichte bis zum Abschluss eines DSGVO konformen „Abkommens“ mit den USA ein gewisses Gschmäckle. Ich hoffe der wirtschafliche Druck, den Google auf die US-Regierung ausüben muss, wird groß genug sein, um ein entsprechendes Abkommen für die Zukunft schließen zu können.

Gibt es einen akuten Handlungsbedarf?

Ja!! Die Datenschutzerklärungen müssen angepasst werden. Ich habe das bei meiner gestern schon gemacht. Überall dort, wo auf Google (Facebook) Bezug genommen wird, muss „Google Ireland Limited“ stehen und überall dort, wo das EU-US-Privacy-Shield verlinkt gewesen sein sollte, würde ich auf den aktuellen Gerichtsentscheid hinsichtlich dessen Ungültigkeit hinweisen und den Link darauf entfernen.

Kommt mir gut durch den Freitag, lasst es Euch gut gehen und bleibts ma gsund
Sunny

Zum Thema Blogspot und DSGVO sind bereits folgende Beiträge erschienen:

Achtung, die Beiträge stammen aus 2018 und müssen ggf. im Hinblick auf die jeweils neue Rechtslage überarbeitet werden.
Einführung DSGVO
DSGVO und Blogger
Leseverhalten und DSGVO
DSGVO und Blogspot Teil 1
DSGVO und Blogspot Teil 2
DSGVO und Blogspot Teil 3
DSGVO und Blogspot Teil 4
DSGVO und Blogspot Teil 5
DSGVO und Blogspot Teil 6
DSGVO, Datenschutzerklärung und Google +



Ich hoffe, Ihr könnt Euch aus diesen Beiträgen was für Euch und Euren Blog mitnehmen. Aber soviel sei gesagt: Ich gebe hier nur meine eigenen, praktischen Erfahrungen und meine eigene Interpretation wieder. Ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder technische Umsetzbarkeit auf anderen Plattformen. Auch handelt es sich niemals um eine Rechtsberatung.

Kommentare

  1. ich bin nicht genervt.... neeeiinnn... ooommmmhhhh******
    für blogger sind das ja alles luxusprobleme - schliesslich muss ja niemand bloggen. aber ich kenne kleine handwerksfirmen, die nicht mehr wissen, wie sie ihre kundendaten und webauftritte verwalten sollen und vor lauter extra büroarbeit kaum noch zum handwerken kommen..... dieser ganze "datenschutz" (ha - dass ich nicht lache) kram ist der sargnagel für den eh schon angeschlagenen mittelstand.
    trotzem danke für deine mühe - weis ich echt zu schätzen!
    xxxx

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    1. Ich kann mir den Zwiespalt bildhaft vorstellen, in dem sich die Handwerker befinden. In der Regel haben sie keine Ressourcen (Zeit, Geld, Knowhow) eine Internetpräsenz zu pflegen. Und trotzdem erwarten es die Kunden, irgendwo. Man möchte sich ja im Vorfeld ja schon mal einen Eindruck verschaffen.
      Mein Friseur, mein Spangler, mein Elektriker und mein Zimmerer haben das nicht. Meine Autowerkstatt schon. Aber der lebt vom Tuning alter Autos. Und die aus ganz Europa stammenden Kunden erwarten einen standesgemäßen Auftritt. Der lässt es allerdings von einer Agentur machen. Für ihn lohnt es sich. Für die "am Ort" Handwerker ist es mMn verschwendung, da sie von Mundpropaganda leben und sich vor Aufträgen eh nicht retten können.
      BG Sunny

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  2. Danke für die Info, Sunny. Du hast das wieder prima in verständliche Worte gefasst.
    Liebe Grüße
    Sabine

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    1. Gern. Wir werden sehen, was dabei raus kommt. Mit der WordPress-Plattform bist Du was Google betrifft ja auf der sicheren Seite. BG Sunny

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  3. Muss ich mal gucken ob ich das auf meinem Blog geändert bekomme.
    Danke für die Hinweise. Allerdings hoffe ich ein klein wenig, wenn ich nur etwas warte das ich es irgendwo seriös kopieren kann. Manchmal darf man wenn man nett fragt ;)
    LG heidi

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    1. In der Regel ist gegen kopieren nichts zu sagen. Allerdings sollte das, was kopiert wird auch zu denen eigenen Gegebenheiten passen. Sonst fällt es, wie in der Schule, sofort auf, wenn man abgeschrieben hat und das reizt dann womöglich zum Nachbohren.
      BG Sunny

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  4. Wieder ein Grund, warum ich froh bin, zu WordPress gewechselt zu haben. Ich habe einen Hostanbieter, der in Hamburg seine Server bereit stellt und dort meine Daten verwaltet. Der ein oder andere WordPress Blogger hat sicherlich sein Hosting in den USA. Das könnte genau so problematisch sein.

    Liebe Grüße Sabine

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    1. Deine Datenschutzerklärung betrifft es dennoch, falls Du dort auf Dein Facebookprofil hinweist. Ich warte dafür gerade auf den Updatetext von meinem kommerziellen Generator.

      @Sunny
      Danke für den Hinweis.

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    2. Wer bei mir kommentiert, tut das mit seinem Google-Profil. Dann hat man die Bedingungen eh schon akzeptiert, man befindet sich quasi in einem geschlossenen System.
      Ich frage mich schon die ganze Zeit, wie das die YouTuber handhaben? Bei YouTube bekommst Du auch keine Cookie-Hinweise mit Auswahl angezeigt, wenn Du es aufrufst, oder den "kanal" einer Band. Und wenn Du dort werbefrei gucken willst, musst Du zwischenzeitlich ohnehin einen Google-Premium-Account haben. Ganz klar. Auch hier bist Du mit Deinem Google-Profil angemeldet.
      BG Sunny

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  5. Danke für den Hinweis, ich habe meine Datenschutzerklärung angepasst.
    Grüße
    Andrea

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  6. Danke Sunny, ich habe den Anfang zwar trotzdem nicht ganz kapiert, aber weiss jetzt wenigstens, was zu tun ist! Liebe Grüße Bärbel

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