Influencerland ist abgebrannt?

Sogar dieser Post enthält Werbung: Werbung (Kennzeichnungshinweise)

Bloggerin an der Tastatur bei der Werbungskennzeichnung

Das heißt aber doch Lummerland ist abgebrannt. Ja. Aber wenn das mit den Abmahnungen, die sich wie ein Lauffeuer ausbreiten, so weiter geht, ist von der heilen, schönen Instagramwelt bald nicht mehr viel über. So wies aussieht, befinden wir uns momentan in einem gewissen gesellschaftlichen Umbruch, der meiner Meinung nach auch daran zu erkennen ist, dass sich defacto „Privatpersonen“ jetzt mit zwingenden, rechtlichen Vorschriften wie der DSGVO, dem Telemediengesetz, Wettbewerbsgesetzen usw, usf „herumplagen“ müssen.

Herr Dr. Schwenke (@tschwenke) gab am Montag den 25.06.2018 um 21 Uhr live in den Stories von @blogst_ ein Interview rund ums Thema Abmahnungen von Influenzern (Instagram) wegen fehlender oder mangelhafter Kennzeichnung von Werbebeiträgen.

Aufhänger hierfür waren die Abmahnung und die verlorene Gerichtsverhandlung von Vrenifrost (E)
Ich habe das Interview live gehört und stichpunktartig das mitgeschrieben, was mir wichtig erschien. Die sich aus der Diskussion des Rechtsanwalts mit der Dame von @blogst_ ergebenden Feststellungen, habe ich hier in meinen Text einfließen lassen.

Ich hatte auch gleich vor, dass für Euch zusammenzuschreiben. Aber da stellte sich sehr schnell die Frage, wo fange ich eigentlich an? Ich denke am Besten ganz von vorn. Warum müssen sich Privatpersonen also jetzt mit Gesetzen, Abmahnungen und Gerichten herum plagen? Das liegt vor allem daran, dass sich die Grenze zwischen Privatpersonen und Unternehmern immer mehr verwischt.

Aber schaun wir doch mal, welche Personenkreise es in diesem Zusammenhang gibt.

Der gemeine Social-Media-Nutzer

Das sind meist Privatpersonen oder Vereine. Sie nutzen
  • Instagram
  • Facebook
  • Google +
  • YouTube
  • Pinterest
oder schreiben selber ein(en) Blog, im Sinne eines persönlichen Tagebuchs, das sie öffentlich Teilen.

Unternehmen

Daneben gibt es Firmen, die Dienstleistungen oder Produkte anbieten und diese auf Ihren Web-Seiten präsentieren. Diese Firmen unterhalten auch Präsenzen auf verschiedenen Social-Media-Kanälen, um mit den potentiellen Kunden zu kommunizieren.
  • Instagram
  • Facebook - Fanpage
  • Google +
  • YouTube
  • Pinterest

Verlage

Die Dritten im Bunde sind heute die Verlage, die neben den Printmedien Web-Seiten betreiben über die sie ihre redaktionellen Inhalte den Lesern bereitstellen. Möglicherweise nutzen diese Verlage ebenfalls verschiedene Social-Media-Kanäle.  Nach Einschätzung von Herrn Dr. Schwenke vertreten die Gerichte im Hinblick auf Verlage eine traditionelle Sichtweise, die den Verlagen Sonderrechte und eine Sonderstellung einräumt.

Was charakterisiert eine Firma?

Firmen/Dienstleister sind vor dem Gesetz werblich tätig und finanzieren sich über Ihre Gewinne.
Jedes Unternehmen möchte seine Gewinne erhöhen. Um mehr Produkte/Dienstleistungen zu verkaufen, investiert das Unternehmen in Werbung.

Wie definiert sich ein Verlag?

Nach Einschätzung der Gerichte, liegt bei einem Verlag der Schwerpunkt auf den redaktionellen, sachlich fundierten und recherchierten Inhalten. Ein Verlag bereitet also Informationen auf und stellt Sie der Allgemeinheit zur Verfügung. Um die Qualität der Inhalte gewährleisten zu können, braucht er finanzielle Mittel, die sich zum Teil aus Werbeeinnahmen speisen.

Relativ neu auf dem Spielfeld: die Blogger

Ob ein Blogger mit einem Journalisten gleichgesetzt werden kann, wage ich zu bezweifeln. Möglicherweise gibt es tatsächlich welche, die gewisse Zusammenhänge recherchieren, verborgenes Aufdecken und auch publizieren. Vor allem in Ländern, in denen die Presse zensiert wird, ist das ein tolles Mittel um Informationen unters Volk zu bekommen. Und vermutlich auch ein sehr gefährliches.

Die meisten Blogger in meiner Blase, egal ob Mode-, Beauty-, DIY-, Food-, Musik-, Reise oder Lifestyleblogger, schreiben doch über ihr Hobby. Über Dinge die sie mögen, über die sie sich Gedanken machen. Und wenn sie zufrieden sind, über Dinge die sie gerne empfehlen. Und das ist auch völlig in Ordnung, solange man nichts schreibt, was gegen die Gesetze und guten Sitten spricht. Ein paar paar wenige können vermutlich von der Bloggerei leben.
Aber beschränken wir uns nicht nur auf Blogger. Das gilt natürlich auch für Instagramer, Facebook-Profile, YouTuber usw. usf. Der Einfachheit halber nenne ich sie ab jetzt am besten Influencer.

Worauf man nicht lange warten musste

Tja. Und dann kamen auf einmal ganz findige Unternehmen auf die Idee diese „privaten Plattformen“ für Werbung zu benutzen. Und man schickte den zukünftigen Influenzern kostenlos Produkte. Voller Begeisterung wurden die Dinge fotografiert und kurz gelobt. Und schon war eine tolle Idee geboren. Schließlich war diese Art von Werbung irgendwie „echt“. Wie eine „persönliche Empfehlung unter Freunden“, aber eben in einem großen Freundeskreis.
Und natürlich gab und gibt es hier Kooperationen, wo Firma, Produkt und Influencer zusammenpassen. Nichts desto trotz muss diese Werbung kenntlich gemacht werden. Sonst ist es nämlich Schleichwerbung.

Und Schleichwerbung gab es in den letzten Jahren mehr als genug. Jeder von uns hat genug Beispiele im Kopf, wo auf anderen Blogs nicht gekennzeichnet wurde und auch heute noch gar nicht oder "falsch" gekennzeichnet wird. Die Pflicht der Kennzeichnung von Werbung besteht nämlich schon immer.

Influencer sind vollwertige Teilnehmer am Geschäftsleben, mit allen Rechten und Pflichten

So. Und jetzt kommen wir zum springenden Punkt. Jeder der einmal eine Kooperation angenommen hat, ist fortan werblich unterwegs. Mit Kooperation sind hier
•    bezahlte Beiträge
•    PR-Samples plus Blogpost
•    Einladungen zu Events
•    Pressereisen und
•    Affiliatelinks gemeint.

Daraus ergeben sich für den Blogger Verpflichtungen wie Gewerbeanmeldung, Steuererklärung sowie umfängliche und korrekte Kennzeichnung, um für den Leser redaktionelle von werbenden Beiträgen abzugrenzen. Und das gilt nicht nur für den Blog selbst, sondern auch für alle „angeschlossenen“ Social-Media-Plattformen auf denen der Influencer seine Beiträge „verlängert“.

Es wird also aus der Privatperson, deren Hobby das Bloggen ist, von einer Sekunde auf die andere  ein Influencer, eine Marke. Eine Marke, wie alle anderen Unternehmen auch. So sehen das der Gesetzgeber und die Gerichte. Der Blogger bietet fortan eine Dienstleistung an.

Nämlich das Bewerben von anderen Marken.

•    Das können Firmen sein,
•    Restaurants,
•    Museen,
•    Freizeitparks usw.. usw...aber auch
•    andere Influencer die werblich unterwegs sind.
Wir können Instagram also nicht mehr als Privatperson nutzen. Es ist und bleibt IMMER ein geschäftlicher Kanal.

Am Beispiel von Instagram, kann dieses bewerben durch

•    das Bild selbst
•    vertaggen auf dem Bild
•    verlinken über @
•    erwähnen mit #
•    einfügen des Standorts
erfolgen.

Alle fünf Methoden dienen dazu, der Marke/dem Produkt/dem Standort mehr Präsenz in der Öffentlichkeit zu verleihen. Lt. Herrn Dr. Schwenke bedeutet ein Foto auf Instagram immer ein „werbliches Herausstellen“. Aus Sicht der Gerichte bedeutet eine Verlinkung von anderen Influenzern auf die eigene Plattform einen Vorteil. Man kann dadurch mehr Leser gewinnen und wird damit noch interessanter für potentielle Werbekunden.

All das muss in allen Beiträgen (auch rückwirkend !!!) ordentlich und vor allem eindeutig gekennzeichnet werden (Aussage Rechtsanwalt Dr. Schwenke). Und zwar ganz oben. Und nicht in den Hashtags versteckt.

Wie das Beispiel von @lilamallon zeigt, ist es aber nicht gut, einfach nur mal „Blog wird dauerhaft durch Werbung finanziert“ darüber zu schreiben. Dafür kann man wohl auch abgemahnt werden. Weil das zur Verschleierung führt. Dass ich nicht lache.

Wenn Ihr von diesem Dilemma auch betroffen seid, unterschreibt so wie ich die Online Petition über OpenPetitionDeuschland "Erst Richtlinien, dann Strafen! Für eine klare Regelung Zur Kennzeichnung von Werbung auf Instagram". Das Ergebnis geht an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Das ist schon eine Adresse. In den letzten 2 Tagen wurden bereits 1200 "Unterschriften" gesammelt. Für die restlichen 3800 habe wir noch knapp 8 Wochen Zeit. Teilen ist hier ausdrücklich erwünscht. Also los!!!

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ich für Abmahner interessant bin?

Die Anzahl der Follower alleine ist nicht ausschlaggebend, ob jemand abgemahnt wird oder nicht.
Wie stellt sich die Instagramseite/der Feed dar? Professionelle Bilder? Hübsches Farbschema? Erkennbare Zielgruppe? Ein entsprechendes Konzept? Dann ist sie absichtlich so gestaltet, um Follower und damit potentielle Werbepartner anzuziehen, sagen die Richter. Es kommt hier nicht auf die Absicht, sondern auf den objektiven Eindruck an. Es wird schwierig zu beweisen sein, dass man keinen geschäftlichen sondern einen privaten Account führt, wenn dort Werbung platziert und andere Influencer werbewirksam vertaggt wurden.

Was kann man tun?

1. Man legt für private „Bilder“ einen privaten Instagram-Account an, der nicht mit dem werblichen Blog verknüpft ist.

2. Auf dem werblichen Instgram-Profil kennzeichnet man die werblichen Beiträge
•    möglichst sprechend und vor allem
•    in leserlicher Größe. Winzige Buchstaben, in weiß vor weißem Hintergrund bei den Stories kommen bei den Richtern und Abmahn-Vereinen sicher nicht gut an.

Hier ein paar Beispiele, wie man das umsetzen könnte

Für welche Art Werbung ich das verwenden würde, habe ich als Erklärung dahinter geschrieben.
[Werbung – bezahlt] Kooperation
[Werbung – PR-Sample] Marke rechnet mit einer möglichen Rezession.
[Werbung – Affiliatelinks] Ist bei Instagram nicht unbedingt für alle Nutzergruppen einschlägig
[Werbung – Bloggernetzwerk] Wenn ein Influencer aus dem eigenen Netzwerk verlinkt wird.
[Werbung – unbeauftragt] Markennennung ohne, dass die Marke das beauftragt hat. Empfehlung. Hier sind wir wieder bei dem Streitfall „selbstgekauftes“ als Werbung kennzeichnen? Ja oder Nein?

Unbeauftragt eine Marke zu vertaggen, zu verlinken birgt aber auch Risiken. Oft ist das bei den Marken gar nicht so beliebt.

Beispiel: Ein Influencer schreibt unter sein Bild
[Werbung – unbeauftragt] Ich bin krank. Heute habe ich den ganzen Tag den Tee von  „@XYZ“ getrunken. Und jetzt bin ich schon fast wieder gesund. Der Tee ist ja so gesund und hilft ganz toll gegen diese und jenes Zipperlein. Zack. Schon haben wir den Salat. Hier ist das Heilmittelwerbegesetz einschlägig und „gesund“ darf nur in ganz speziellen Fällen verwendet werden.

Oder
[Werbung – unbeauftragt] Heute habe ich mir eine supergeile Jeans von „@XYZ“ gekauft. Die sind viel besser, als die Jeans von „ABC“. Zack. Das ist vergleichende Werbung. Und die ist nicht zulässig.

Egal in welchem der beiden Fälle, wenn die Firma XYZ diese Werbung nun duldet, ist sie selbst auch gleich noch mit dran.

Oder 3.
Man löst das Instagram-Profil vom Blog, löscht alle werbenden Beiträge und entfernt den Link vom Blog zu Instagram.

Und ich überlege, ob ich das nicht wirklich machen soll. Und das Facebook-Profil gleich auch mit entfernen. Ich bekomme auf dem Blog kaum Besuch via Instagram oder Facebook. Zumal diese beiden Social-Media-Kanäle auch noch einen ganz anderen, unangenehmen Beigeschmack haben.

Und zwar was genau?

Laut dem Fanpage Urteil des EuGH  müssen alle, die eine Seite für Ihren Blog bei Facebook haben, dort auch nochmal in der Story Stellung zum Datenschutz bei Facebook beziehen bzw. werden vom Gericht auch hier in der Pflicht gesehen. Ein gutes Beispiel, wie man sowas umsetzen kann findet sich übrigens ebenfalls bei Dr. Schwenke auf der Facebookseite (E). Und ich kann eigentlich keine Verantwortung dafür übernehmen, was Facebook mit den Daten macht. Es genügt also nicht, nur auf der eigenen Datenschutzseite auf die Datenschutzerklärung von Facebook zu verweisen. Und ich vermute, da Instagram Facebook gehört, dass auch hier irgendwo nochmal die Datenschutzbelange bezüglich Instagram genau beleuchtet werden müssten.

Ich wurde abgemahnt, was bedeutet das und was muss ich tun?

Die Abmahnung selbst ist nicht das gefährliche. Wenn ich den dafür fälligen Betrag richtig im Kopf habe, waren das ca. 140 €. Das gefährliche ist die Unterlassungserklärung die Du unterschreiben musst. Diese stellt einen verbindlichen Vertrag dar. Du unterschreibst, was Du bei der nächsten Verfehlung und für alle weiteren „Falschkennzeichnungen“ z.B. einzeln zahlen wirst. Also z.B. 1000 € für eine fehlende oder falsche Kennzeichnung. Ich würde also unbedingt zum Anwalt raten.

Herr Dr. Schwenke ist der Meinung, dass die letzten Urteile, die Werbungskennzeichnung zum Thema hatten, sich generell gegen das Influencer-Konzept richten. Dass es hier ein politisches Problem und nicht unbedingt ein rechtliches gibt. Und diesen Eindruck teile ich.
Er prognostizierte einen regelrechten Kulturkampf für die nahe Zukunft. Wir können nicht recht viel mehr tun, als das Problem zu thematisieren und öffentlich zu machen. Und darauf zu hoffen, dass sich durch eine Vielzahl von ähnlichen Urteilen eine gewisse Rechtssicherheit einschleifen wird.
Oder wir können etwas beim oben genannten Petitionsausschuss erwirken.

Herr Dr. Schwenke sagte uns in dem o.g. Interview eine wahre Schwemme an Abmahnungen voraus, da sich damit auch langfristig ordentlich Geld verdienen lässt. Also, seid umsichtig, kennzeichnet korrekt und detailliert und überlegt, welche Lösung für Euch langfristig die Richtige ist.

Ich hoffe, Ihr könnt Euch auch aus diesem Beitrag wieder was für Euch und Euren Blog und Euren Instagramaccont mitnehmen. Aber soviel sei gesagt: Ich gebe hier nur meine eigene Meinung und Einschätzung der Rechtslage wieder. Ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit. Es handelt sich hier nicht um eine Rechtsberatung.

Kommt mir gut in den Donnerstag, lasst es Euch gut gehen und bleibts ma gsund
Sunny 




Kommentare

  1. Danke für diesen Beitrag Sunny, ich hab die Petition unterschrieben.
    Schönen Donnerstag, liebe Grüße Tina

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    1. Danke Tina, das ist in unser aller Interesse. LG Sunny

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  2. es heist pommernland....
    ich bin schwer beeindruckt von deiner gründlichkeit und recherche! nicht dass ich je bei insta reingucken würde. irgendwie verwundert es nicht dass dieses ganze bizarre business jetzt noch bizarrere blüten treibt.
    gut dass endlich mal protestiert wird. dieses gesetz wurde von leuten gemacht die von der realität keine ahnung haben. unsere handwerker verbringen mittlerweile 2/3 des tages mit büroarbeit wegen dem "datenschutz" - aber die wetterseite und die tageszeitung ballern mich weiterhin mit personalisierter werbung zu. von den ganzen spams in schlechtem deutsch gar nicht zu reden.
    komplett sinnlose verordnung!
    xxxx

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    1. Nein, es heißt Lummerland.... zumindest bei Jim Knopf.
      Letztlich gilt das was jetzt neuerdings für Insta diskuttiert wird für alle Blogs etc. ebenso.
      Das hat auch sowas von gar nichts mit der DSGVO zu tun. Es geht ums deutsche Wettbewerbsrecht. DAs schon ewig gilt. https://www.abmahnung.org/wettbewerbsrecht/.
      Aber nun dringt es langsam in die Social-Media-Sphäre vor, weil es schlaue Leute gibt, die damit jetzt Geld verdienen wollen.
      Soviel Koops kann man gar nicht machen, dass man das was die pro Fehlkennzeichnung bekomme zusammenkratzen kann. Also wer keinen Blog mehr auf gewerbliches Bloggen hat, könnte eigentlich auf Abmahnungen umseigen. Schließlich kennen wir das "Geschäft" und auch die "Pappenheimer" unter den Kollegen. Aber nur blond sein und mit den Wimpern klimpern hilft halt doch nicht immer was.
      LG Sunny

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    2. Natürlich hat Beate recht. Frag' einen Pommern! Den Abzählreim brachte mir meine Pommernmutter bei und laut Wiki gibt es den Text seit 1800. Vom Lummerland des Herrn Ende hörte ich erst 1995, als ich mir die CD von Dolls United kaufte. Aber im Zusammenhang vom Kinderkram-Instagram ist Deine Auslegung sicher richtig. #knallharterecherche

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  3. Danke für die ausführliche Zusammenfassung.

    Was ich mich frage: Einige Blogger scheinen das so auszulegen, dass auch alle Verlinkungen in Blogs zu anderen Seiten aus "Werbung ohne Auftrag" gekennzeichnet werden müssen. Also nicht nur, wenn ich Dich auf Insta mit @Sunny... tagge, sondern Wenn ich in meinem gestrigen Beitrag einen Link zu diesem hier bei Dir einbaue (was ich gleich mache). Das würde für mich das Aus der Bloggerei bedeuten, denn Blogs Leben von Vernetzung.

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    1. Ich habe den Herrn Schwenke ebenso verstanden. Es ging ja mehrere Minuten um das "Taggen" von anderen Influencern aus der eigenen Crowd. Allerdings finde ich Markennennen und Werbung für diesen Fall intransparent. Ich werde also eher sowas wie [Werbung – Bloggernetzwerk] verwenden.
      Und ja. Ich denke auch das gilt für alle Social-Media. Also auch für meinen Blog. Wo liest Du heraus, dass dort differenziert werden sollte?
      LG Sunny

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    2. Ich lese das nirgends raus. Für mich ist ein Unterschied zwischen einem Blog und einem sozialen Netzwerk. Aber was da richtig ist, weiß der der Himmel.

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  4. Ich habe in meinem Blog bisher lediglich Rezepte (allerdings auch von einem großen "Abnahme-Anbieter") verlinkt. Ich selbst mache ja - glaube ich zumindest - sonst keine Werbung und bekomme für meinen Blog auch keinen müden Cent. Das soll sich auch nicht ändern. Aber ich überlege gerade, ob es nicht klüger wäre, diese Rezept-Links nicht auch besser bleiben zu lassen?!

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    1. Ich denke, aber das ist nur meine Meinung, wenn Du keine Koops hattest, keine Affiliate o.ä. was Dich zu einer "werbenden, gewerbetreibenden" Person macht, kannst Du alles verlinken.
      Aber: Ich würde größere Firmen immer No-Follow verlinken, sonst könnte Dir jemand nachsagen, Du hättest einen Do-Follow Link verkauft und das müsste natürlich "heimlich und kennzeichnungsfrei" passieren.
      Am besten Du schreibst irgendwo (Wer schreibt/Impressum). Mein Blog wird persönlich und werbefrei geführt. Gesetzte Links stellen lediglich eine erprobte Empfehlung dar. Oder sowas.
      LG Sunny

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    2. Danke für deine Meinung. Das hilft mir auch schon sehr, denn ich blicke da (als Laie und IT-Depp) überhaupt gar nicht durch. Ich hatte nie (und will auch zukünftig) keine Kooperationen mit anderen Firmen, Affiliate oder irgendwas gewerbliches mit meinem Blog machen. Das ist ein Hobby. Ich erzähle von meinen (eher kläglichen) Abnehmversuchen und unseren Wanderungen. That's it. Aber trotzdem muss man sich ja mit dem Thema auseinandersetzen und ab und an nervt es sehr. Mir tun die ganzen Leute leid, die da jetzt - vielleicht auch mangels Fachkenntnissen - so drunter leiden.

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  5. Danke für Deine Erläuterungen hier. Mittlerweile blickt ja niemand mehr durch. Ich glaube, dass wir uns in einem ziemlichen Umbruch befinden, das das "Drauflosbloggen" betrifft. Dass Regelungen her müssen, ist verständlich. Aber was jetzt abläuft, ist ziemlich absurd und nicht mehr nachvollziehbar. Die Petition habe ich unterschrieben.

    Liebe Grüße Sabine

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    1. Ich fand eigentlich schon, dass der Dr. Schwenke das ziemlich deutlich und unmissverständlich erklärt hat. Alles was positiv hervorgehoben wahrgenommen werden kann ist Werbung. Und wenn Du werblich unterwegs bist, musst Du Kennzeichnen.
      Im Gegensatz zu einem Instagrambild, das laut Schwenke "immer ein werbliches Herausstellen darstellt", weil sehr klein ist das auf dem Blog nicht zwangsläufig der Fall. Hier wissen wir ja schon seit dem Urteil aus dem letzten Jahr, dass Posts, wo "ein Produkt/Teil besonders herausgestellt wird", KANN das vom Leser als "werbliches Herausstellen" empfunden werden. Und deshalb muss als [Werbung – unbeauftragt] gekennzeichnet werden.
      Danke auch Dir für die Unterschrift. LG Sunny

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    2. Das stimmt. Es ist nichts Neues. Dennoch fehlen klare Regelungen zur Kennzeichnungspflicht. Ich habe Deinen Beitrag und den von Bärbel nachträglich bei mir verlinkt.

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  6. Hallo Sunny, vielen Dank für die Informationen, habe die Petition auch unterschrieben
    Liebe Grüße Bo

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  7. Alles, was passiert, ist absurd, weil wir immer Angst davor haben, etwas falsch zu machen, macht es auch langsam keinen Spaß!
    Ich ändere meine Instagram-Fotos alle zur Werbung (früher in den Hashtags geschrieben) auch wenn sie nicht sind ....;)
    Im Zweifelsfall, besser mehr als weniger....Oder ist das auch falsch???
    Die Petition habe ich unterschrieben!
    Vielen Dank für diesen Beitrag!
    Liebe Grüße,
    Claudia

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    Antworten
    1. Naja, ich denke es ist hier wie mit der DSGVO, die zum Blog und den technischen Gegebenheiten zusammenpassen muss, muss die Art der Werbung transparent sein und zu Bild und Text passen.
      Wie gesagt, die 140 € müssen ggf. drin sein. Dann kann man das Profil immer noch schließen oder privat stellen. Wir alle wissen doch genau welche Accounts gemeint sind. Nämlich genau die, die uns die Suppe eingebrockt haben, weil sie Follower kaufen und Werbung nicht kennzeichnen. Und ebenfalls genau die, die den Schuss auch dieses Mal nicht gehört haben oder vor lauter Plappern wieder nur die Hälfte und die nicht ganz richtig verstanden haben.
      Danke fürs Unterschreiben Claudia
      LG Sunny

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  8. Liebe Sunny,
    Vielen Dank für diesen ausführlichen Artikel und die damit verbundenen Informationen.Diese Entwicklung ist wirklich sehr bedauerlich und es bleibt zu hoffen, dass irgendwann klare Richtlinien kommen. Einstweilen ist jedoch äußerste Vorsicht geboten.
    Liebe Grüße
    Monika

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    Antworten
    1. Je mehr ich darüber nachdenke, umso stringenter und ja, auch rigider finde ich die aktuellen Vorgaben. Dienst ist Dienst und Schnapps ist Schnapps. Wir arbeiten ja auch nicht zu Hause und machen im Büro unser privates Zeug.
      LG Sunny

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  9. Toll, das ist ein wirklich fundierter Post zum Thema.Der wird vermutlich dem einen oder anderen helfen.
    Ob sich das tatsächlich zu einem "Kulturkampf" ausweitet? Ich schätze eher nicht. Das Thema wird noch eine Weile Staub aufwirbeln, aber im Laufe der nächsten sechs bis zwölf Monate dürfte es dann auch reichlich Gerichte geben, die festlegen, was wie gekennzeichnet werden muss.
    In der Begründung des Berliner Gerichtes ist übrigens eine Followerzahl genannt, bei der man von einem "nicht unbedeutenden" Account reden kann. Das sind in diesem Fall 50.000 Follower. Und ehrlich gesagt kenne ich niemanden in meinem Dunstkreis, der das auch nur annähernd erreicht. Außer, in den letzten Monaten hat es gewaltige Followerzuwächse gegeben. Daher würde zumindest das Berliner Landgericht bei den üblichen 1000 bis 5000 Followern wohl nur milde lächeln...
    Liebe Grüße
    Fran

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    Antworten
    1. Danke. Ein Lob aus Deinem Munde zur Qualität des Beitrags. Für den ersten Wurf nicht schlecht. Im Büro hätte ich schon 1-2 Tage dafür investiert.

      Naja, die Blogger werden ja immer belächelt. Sollen halt was gscheids lernen, heißt es. Wenn es ein Gesetz gibt, gilt es. Welche Art der "Unternehmensform" man auch führt.
      Schwenke sprach auch davon, dass bereits einige Accounts abgemahnt wurden, die deutlich weniger Follower hatten. Bei denen hat das Gericht aber befunden, dass Gestaltung und Professionalität darauf schließen lassen, dass es darum geht diese massiv zu mehren und dann Geld mit dem Account zu verdienen.

      Ich glaube jetzt nicht, dass ich hier gefährdet bin. Mein Account ist 5 Jahre (?) alt... keine Ahnung. Ewig. Und hat 500 Follower. Man kann also nicht davon ausgehen, dass ich damit viel Geld verdienen. Aber es gibt ja durchaus Tabellen, wo man sehen kann, ob ein Post 2, 3, 5 oder 50$ wert ist. Ich hänge da eher am unteren Ende. Und es ist natürlich auch noch nie jemand deshalb an mich heran getreten. *lach*.
      Trotzdem bin ich bemüht dem Transparenzgedanken nachzukommen und dem Gesetz entsprechend dezidiert zu Kennzeichnen.
      LG Sunny

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    2. Ein Foto von mir auf Insta ist 10 Euro wert ... ganz ehrlich: Dafür stehe ich nicht auf!

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  10. Hallo Sunny, erst einmal vielen Dank für deine Übersicht zu diesem unerfreulichen Thema. Ich habe das Schwenke Interview gehört (allerdings nicht ganz bis zum Schluss). Kommt er noch dazu, diese Aufteilung nach Art der Werbung (also PR-Sample, unbezahlt, bezahlt usw.) als zwingend anzusehen? Alles was ich gehört habe, war dass "Werbung" durchaus ausreichend ist. Und zu dem rückwirkend: das würde ich wirklich darauf ankommen lassen. Wer schon mehrere Jahre Instagram hat, kann das einfach nicht leisten. Die DSGVO hatte ja auch ein "Start-Datum" (1. Juni) und das muss für die Kennzeichnungspflicht meiner Meinung nach auch gelten. Wenn jetzt neue Gesetze herauskommen oder Regelungen, zum Beispiel für den Führerschein, dann gilt das doch auch ab Datum XY und nicht schon für die letzten 10 Jahre. Das müssten die Gerichte anerkennen, sonst fehlt mir in Zukunft jedes Vertrauen ins deutsche Rechtssystem.
    LG Eva

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    1. Ja. Er rät das mit der dezidierten Angabe der Art der Werbung sager ganz explizit. Das Interview dürfte zwischenzeitlich bei IG TV auf Insta zur Verfügung stehen. Es war wirklich eine sehr interessante Stunde. Was noch interessanter war, ich habe im Livestream einige entdeckt, die ich kenne. Aber die kennzeichnen nach wie vor gar nicht, oder nicht korrekt.
      Ignoranz? Dummheit? Gehörprobleme? Man weiß es nicht.

      Ach das mit dem Rückwirkend hat er explizit gesagt. Aber ich verstehe Dich. Ich glaube nicht, dass ich da jetzt ein Kennzeichnungsfass für 3 Jahre alte Bilder aufmachen werde.

      LG Sunny

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  11. Stimme Fran vollkommen zu - das ist eine ganz hervorragende Zusammenfassung inklusive super-verständlicher Erklärung, warum auch so ein Mini-Licht wie z. B. ich mit 2 kleinen Kooperatiönchen in den letzten 4 Jahren im allerschlimmsten Fall blöderweise als "Influencer" gelten könnte.

    Spätestens ab Deinem Satz "So. Und jetzt kommen wir zum springenden Punkt." war ich der Auffassung, dass dies für meinen Geschmack der bisher beste und verständlichste Artikel zum Thema ist - und ich habe mir bereits einige angeschaut.

    Aber wie ich nun weitermachen werde, weiß ich ehrlich gesagt auch noch nicht. Neben der "normalen" Blog-Unlust, die mich ja bereits seit ein paar Monaten verfolgt und nach glücklich überstandenem DSVGO-Frust nun also dieser Mist ... :(

    Ich schau mir das Ganze erstmal noch ein bisschen an.

    Lieben Gruß
    Gunda

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    Antworten
    1. Weil in den Augen jedes vernünftigen Menschen man nur dann qualitativ hochwertigen Content abliefert, wenn man dafür mittel- oder langfristig Honorar erwartet.
      Aber Danke. Wenn Du Dir was mitnehmen kannst, dann ist es genau das Honorar, für das ich gerne in meiner Freizeit arbeite.

      Die Kennzeichnungspflicht gibt es ja schon immer. Nur nahmen es eben manche in der Vergangenheit nicht ganz so genau. Die abgemahnte Dame war ja auch die, die irgendwo vor ein paar Monaten mal zugegeben hat, dass sie Follower gekauft hat.

      Kann man immer wieder sehen. Pünktlich jeden Dienstag kommen hi und da mal 100 dazu. Schön auch, dass die sich gleich selbst bei
      https://de.likeometer.co/?country=de&a=Alle&sort=&pics=&s=&m=&reload=stop angemeldet haben.
      Können das auch alle sehen und mit Screenshots dokumentieren. Jaja. In manchen fällen, opfere ich auch dafür meine Zeit. Sammle in der Zeit (Infos), dann hast Du in der Not (Abmahnung).
      LG Sunny

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  12. Danke für die ausführliche Recherche und fundierte Info Sunny. Ich hab meinen Insta-Account wieder auf Privat gesetzt. Wahrscheinlich lösche ich ihn über kurz oder lang sowieso. Dass ich, wenn ich andere Blogs verlinke, werbe, ist absurd. Aber, wenn's denn sein muss, korrigiere ich das. Die Petition unterzeichne ich und hoffe, dass sich was tut.
    Liebe Grüße
    Sabine

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    Antworten
    1. Du hast Recht. Es ist absurd. Ich habe Insta jetzt vom Blog getrennt. Und werde es quasi nur noch als private Person nutzen.
      Und nein. Ich weigere mich ebenfalls unsere Treffen als Werbung zu kennzeichnen. Ich habe mich jetzt zu einem [Social-Networking] durchgerungen.
      LG Sunny

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  13. Zum Glück interessiert mich Instagram eh nicht die Bohne! Und Kooperationen inzwischen auch nicht. Hab das also gar nicht erst angefangen und alles diesbezüglich gelöscht. Ist mir glaub ich eh zu stressig mit dem Beantragen von neuem Gewerbeschein etc. Für die paar Kröten und ein paar Gratis-Klamotten, ach nö.
    Danke für Deinen wie immer informativen Bericht. So halt ich mich auf dem Laufenden... :-D
    P.S. Ich bin zwar ein Klugscheißer, aber das kann ich so auch nicht stehen lassen: natürlich ist Lummerland nicht abgebrannt... aber Pommern im 30jährigen Krieg, aus dieser Zeit stammt das makabre Kinderlied "Maikäfer flieg!" Schrecklicher Text. Die Influencer sind mir wurscht, aber lass mir bitte noch das Heile-Welt-Lummerland ;-DD.
    Liebe Grüße, Maren

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  14. Danke Sunny! Jetzt bin ich einmal mehr froh, dass ich keinen IG-Account habe. Von dem her verstehe ich gut, dass Du überlegst, Deinen zu löschen und Deinen Facebook-Account gleich dazu ... Einfach nur krass, was in der Beziehung zur Zeit abgeht. Nochmal danke fürs Mitschreiben und Deinen echt informativen Bericht.
    Liebe Grüße, Rena
    www.dressedwithsoul.com

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