Anstiftung zum Rechtsbruch: Schleichwerbung 2.0

Wie es bereits hier mehrfach zu lesen gab, bin ich ein Verfechter der Transparenz. Ich hasse es, wenn Informationen und Neuigkeiten hinter vorgehaltener Hand in elitären Grüppchen weitergereicht werden. Das Internet und die Sozialen Netzwerke haben uns "Kleinen" endlich ein probates Mittel an die Hand gegeben, um unverfälschte, ehrliche und persönliche Meinungen einer großen Masse zur Verfügung stellen zu können, die unverfälschte, ehrliche und persönliche Meinungen schätzt. Viel zu oft wurde hier in den vergangenen Jahren Schindluder getrieben. Auf den ersten Blick private Blogger, Social Media Nutzer oder neuerdings die sogenannten Influencer haben Ihre private Meinung "verkauft". Das ist ein Verstoß u.a. gegen das Telemediengesetz, dem zur Folge Schleichwerbung verboten ist. Was ist Schleichwerbung? Definition: Unlauter handelt, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht , sofern sich dieser nicht unmittelbar ...