Mit der normativen Kraft des Faktischen


[ACHTUNG] [ACHTUNG]
„Herrschaftzeiten. Ich glaub es setzt aus. Und ich bin im falschen Film. Langsam habe ich die Faxen echt dicke. Was ist denn das hier eigentlich für ein Saustall auf Instagram? Ich bin sicher, ich bin nicht die einzige, die das denkt oder hinter vorgehaltener Hand verschämt diskutiert.“

Mit dieser Einleitung bin ich heute in die Diskussion auf Instagram eingestiegen. Und erfreulicherweise gab eine rege Beteiligung und einen guten Meinungsaustausch. Darüber habe ich mich sehr gefreut. Was man diesen Zeilen natürlich nicht ansieht, ist die Tatsache, dass ich sie mutwillig überspitzt formuliert habe. Aber es geht mir auf den Zeiger, wenn irgendwo Chaos herrscht. Das geht nicht mit meiner klaren und nach Struktur strebenden Art zusammen.

Die normative Kraft des Faktischen schafft Klarheit und Transparenz
Werbliche Influenzer, die mit dem käuflichen (ausreichend Quellen im Netz verfügbar), blauen Haken, auf Instagram und werbliche Blogger, die Ihren Content auf Instagram verlängern, MÜSSEN dem deutschen Wettbewerbsrecht genüge tun und jeden Furz und Feuerstein als Werbung
kennzeichnen. Das ist zwar nicht erst seit gestern so, aber nachdem es nun schon einige Abmahnungen und verlorene Gerichtsprozesse gab, wird nun auch der gemeine Influencer auf diese Tatsache aufmerksam und versucht den Gesetzen folgezuleisten. Und alles brav nachzutragen. Bis
hin zum allerersten Post.

Aber das ist natürlich kein reines Instagram-Problem. Es ist ein Problem der Sozialen Netzwerke die von der freien Marktwirtschaft unterlaufen werden. Das hat noch nie so recht zusammen gepasst. Nicht umsonst gibt es ausgefeilte Gesetze, die Verbraucher vor unlauterer Werbung schützen sollen. Wir haben hier in Deutschland eine soziale und keine freie Marktwirtschaft.

Wenn ich außerhalb des Dienstes für meinen Arbeitgeber im Netz bewege, tue ich das als Privatperson. Sagen wir zu 98%. Denn hin und wieder gehe ich mit dem Blog eine Kooperation ein, weil mir das Produkt gefällt. Oder ich stelle auf dem Blog ein selbst gekauftes Produkt vor, dass ich dann natürlich auch brav mit [Werbung] kennzeichne. Ich sehe ein, dass der Verbraucher/Leser nicht unterscheiden kann ob es bezahlte Werbung ist, oder eben eine „ohne Auftrag“, die ich aber gerne mache, weil ich „social“ agieren will. Und mir ist auch klar, dass der Leser ohne entsprechende Formulierung nicht wissen kann, ob ich grade den „werblichen“, oder den „privaten“ Hut aufhabe. Und weil ich es mir zeitlich nicht leisten kann, zwei Blogs zu führen, laufe ich unter „werblicher Blog“ mit redaktionellen Inhalten.

Klar soweit. So ein „werblicher Blog“ hat ja auch Vorteile. Mit den kleinen Einnahmen lassen sich die Kosten für Domain, Internetzugang, Handy, Rechner, Fahrtkosten oder Hotelkosten gegenrechnen. Und meist hat man einen Verlust, den man bei der Steuer ansetzen kann. Aber er hat definitiv auch Nachteile. Beispielsweise, dass alle an den Blog „angeschlossenen“ Social-Media-Kanäle wie Instagram, Google+, Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn oder Pinterest diese „Werblichkeit“ quasi erben und man dort auch nicht als Privatperson, sondern als werblicher Blogger oder eben Influencer unterwegs ist. Und wenn wir uns alle noch so sträuben, das Gesetz kennt keine multiplen Persönlichkeiten im Hinblick darauf, dass jemand zwischen werblich oder privat switchen kann.

Klare Regeln für mehr Transparenz bei der Werbungskennzeichnung in den sozialen Medien
Wer also Instagram werblich und privat nutzen will, hat ein ernsthaftes Problem. Jedes „taggen“ und „herausstellen“ könnte als (nicht gekennzeichnete) Werbung wahrgenommen werden. Sogar das von anderen, befreundeten Instagramprofilen. Und jeder Post, der auf eine Marke (Unternehmen, Blog, Museum, Restaurant, bauliches Highlight, Stadtteil/Region etc.) verweist, die ebenfalls werblich unterwegs ist, muss mit [WERBUNG plus Art des Zustandekommens]  zu BEGINN vertaggt werden.


Warum zu Beginn? Diese Diskussion ist fast schon so alt wie Methusalem. Weil der Leser auf den „ersten Blick“ sehen muss, ob etwas Werbung ist. Damit er entscheiden kann, ob er es lesen will. Egal wo. Das greift natürlich besonders bei Feedreadern, die einen Blog anteasern oder bei Newslettern. Aber auch bei Instagram-Posts in der Timeline oder bei den Stories, wo man meist gar nicht auskommt.

Ich hatte jetzt eine ganze Zeit lang einen „werblichen Instagram-Account“. Busssinäss… quasi. Ist schon mal ganz interessant, wenn man sieht, wer so bei einem „guckt“. Bei mir waren es 50% Frauen zwischen 45 und 55. Aber auch 50% Männer zwischen 25 und 35. Ja Leutz, was wolln die denn mit mir alter Schachtel? München, Berlin und Lagos. Soweit ich mich erinnern kann.
Aber das war scheinbar so unauffällig, dass ich sogar heute erst gefragt wurde, warum ich mir keinen einrichte. Dabei hatte ich gerade erst geschrieben, dass ich ihn wieder gelöscht habe.

Es gibt genau zwei Dinge, die mir daran nicht gefallen haben.
1.    Ich musste einen Facebook Account anlegen. Dabei hatte ich meinen alten doch erst gelöscht.
2.    Hier misst Instagram mit zweierlei Maß. Ein „echter“ Influencer Account, mit Verlinkungsmöglichkeit (Affiliate z.B. oder Blogbeiträge) via Story gibt es erst am 10 000 Follower.

Grade Punkt 2. ist mit Sicherheit dafür mitverantwortlich, dass so viele „Follower“ gekauft werden und gerade die „kleinen“ wie verrückt werben, taggen, hashtaggen oder Bilder beschriften.

Auf dieser Seite findet Ihr einen sehr guten Post zum Thema.
Also ja. Ich sehe Instagram da durchaus in der Pflicht. Die verdienen nicht schlecht mit uns, und der ganzen „ungewünschten“ Werbung, die sie uns unterjubeln. Einen vollwertigen Business-Account für alle, die einen möchten. Und dann „farblich/optisch“ so hervorgehoben, dass man sie von den privaten auf den ersten Blick unterscheiden kann. Leute, das Layout dafür ist eine Sache von 5 Minuten. Ich arbeite in diesem Bereich. Facebook bietet ja auch Fanpages an, da geht das doch auch.

Ich finde, das sollten wir fordern. Je mehr, je besser. Und bis dahin wäre ich dafür, dass wir mit Hilfe von Basisdemokratie und der Macht des Faktischen entsprechende Standards etablieren.
Ich glaube nämlich nicht, dass der Gesetzgeber „Richtlinien“ herausgeben wird, auch wenn ich die Petition natürlich unterschrieben habe.

Und was bedeutet das jetzt praktisch ? Alle werblichen Influencer kennzeichnen ab heute gleich. Auf allen Plattformen. Dann gewöhnen sich die Leser/privaten Nutzer/Konsumenten nämlich dran.

Alle kennzeichnen oben
[Werbung – bezahlt]
[Werbung – ohne Auftrag]
[Werbung – PR-Sample / PR-Event / PR-Reise]
[Werbung – Affiliate]
Ausnahme:
[Werbung - Social – Networking]

Wenn “nur” ein bekannter/befreundeter Blogger/Influencer verlinkt/getaggt wird.

Und wenn ich mir die LinkedIn Einträge von meinem Mann so anschaue, dann sieht man, dass die meisten Menschen einer "Branche" sich über zwei Ecken kennen. IT und Modefotografie kennt sich über nur drei Ecken. Also gar nicht so weit.

Wenn jeder das Thema bei sich aufgreifen und das Bild hier veröffentlichen und teilen würde, wären vermutlich in einer Woche alle deutschen Influencer erreicht worden. Und dann läge es nur an uns, was wir daraus machen.

Zu warten, dass von „außen“ was geregelt wird, halte ich für die totale Zeitverschwendung. Klar ist, dass Ihr für das Konzept „werben“ müsstet. Aber das könnt Ihr alle. Ich bin überzeugt. Dass Ihr Eurem „sozialen Netzwerk“ klar macht, wie wichtig das ist. Es würde u.a. vor möglichen Abmahnungen schützen können und mehr Rechtssicherheit geben. Man kann nämlich auch durch Gewohnheitsrecht zu seinem Recht kommen.

Also lasst es uns gemeinsam versuchen. Mit der normativen Kraft des Faktischen einen Standard etablieren. Ist quasi so was ähnliches wie „crowdfunding“, kostet aber kein Geld. Letztlich müssen wir nur eine einheitliche Struktur etablieren um zu dokumentieren, dass wir geschlossen hinter der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften stehen. Lasst es uns einfach versuchen. Den Kopf in den Sand zu stecken ist KEINE Option.

1.    Teilt bitte diese Grafik auf Euren Social-Media-Kanälen

Die normative Kraft des Faktischen


2.    Stellt die einheitliche „Kennzeichnungen“ vor


Alle kennzeichnen oben
[Werbung – bezahlt]
[Werbung – ohne Auftrag]
[Werbung – PR-Sample / PR-Event / PR-Reise]
[Werbung – Affiliate]
Ausnahme:
[Social – Networking]

Wenn “nur” ein bekannter/befreundeter Blogger/Influencer verlinkt/getaggt wird.

3.    und erklärt für alle Eure Followern um was es geht, und warum das für uns alle wichtig ist.
4.    Bittet sie darum, die Punkte 1. – 4. selbst auch wieder durchzuführen.

Ihr dürft gerne auf diesen Beitrag verweisen. Ist aber natürlich keine Pflicht.

Mehr, als dass wir scheitern, kann eigentlich nicht passieren. Ich freue mich, wenn Ihr mit dabei seid. Herzlichen Dank. Kommt mir gut in den Dienstag und lasst es Euch gut gehen.

Sunny

Kommentare

  1. Ich finde das Thema ebenfalls sehr wichtig. Aber warum schließt Du [Social – Networking] als Werbung aus? Du kannst doch nicht wissen, ob Du NUR auf einen Blogger ohne werblichen Inhalt verlinkst, oder auf einen anderen Influencer, außer Du kennst die Person richtig gut. Die Verlinkung auf einen Influencer kann schon als werblich angesehen werden. Meines Erachtens sollte zunächst geklärt werden, was gekennzeichnet werden muss und was nicht. Aber ich bin da eher skeptisch, ob das passiert.Da bin ich ganz bei Dir.

    Liebe Grüße Sabine

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    1. Sorry, war gestern Nacht ein Kopierfehler von meiner Seite "Werbung".

      Ganz klar. Da bin ich bei Dir. Aber ich finde "Werbung ohne Auftragt" klingt bei anderen Menschen scho a bissi blöd. Es geht ja nicht nur ums verlinken und "taggen". Das zieht sich ja sogar bis ins "Teilen" hinen. Eine ureigenste Eigenschaft vom Netz. Wenn ich einen Beitrag von Dir auf Google + Teile, müsste ich den auch mit Werbung - Social - Networking teilen.

      Ich glaube nicht, dass uns das jemand dezidiert sagen wird. Der Schenke hat sich da eh schon weit aus dem Fenster gelehnt. Wer sollte da Interesse haben? Lässt sich super mit verdienen. Ist keine Krankheit, an der man stirbt. Und in Berlin liegen noch genug Gesetzesentwürfe, die dringlicher sind. Das Gesetz ist sehr aussagekräftig. Alles was einen Leser dazu annimiert etwas zu kaufen oder zu besuchen (Restaurant, Museum, Blog, Unternehmensseite, Laden) ist Werbung.

      Wir können eigentlich nur einen überschaubaren Topf an griffigen Formulierungen finden und nutzen, sodass es keinen Grund mehr gibt, uns abzumahnen.
      Schau Dir nur an, wie diese Petition dahin dümmpelt. Dass das wirklich wichtig ist, muss flächendeckend an alle "Influencer" kommuniziert werden. Dafür ist das Teilen doch da.

      Einfach und dann eigentlich fast immer Werbung zu schreiben ist auch blöd. Wurde auch erst eine Bloggerin abgemahnt. Ist intransparent.

      LG Sunny

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  2. Grundsätzlich stimme ich Dir zu, nur die schwarzen Schafe wird das leider auch nicht interessieren, wenn andere es einheitlich handhaben. Außerdem ist mir dafür auch noch zu unklar, was wirklich auf welchem Kanal zu kennzeichnen ist. Manchmal ist es Werbung für Ort/selbstgebautes Produkt/befreundete Influencerin und was auch immer in einem Foto auf Instagram. Das werde ich nicht alles einzeln nennen, sondern dann z.B. einfach nur Werbung darüber schreiben. Alleine schon für den Fall, dass demnächst die Farbe im Hintergrund or whatever auch noch genannt werden muss und ich dann nochmal ans Überarbeiten dürfte.

    LG Ines

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    1. Das Ding muss wie eine Bombe einschlagen. Es muss überall sein. Auf jeder Plattform. Und der Sinn muss transportiert sein. Die kriegen uns nur dann, wenn wir ihnen nicht davon schwimmen.
      Ines, warum sollte es unterschiede bei den Kanälen geben. Es geht um Werbung. Und zwar auf allen nur erdenklichen Kanälen. Ich denke nicht, dass es für die Richter einen Unterschied macht, welcher Social-Media-Kanal für die SChleich/Werbung verwendet wurde.
      Im Gesetz heißt es, die Werbung ist klar zu kennzeichnen.
      Überall nur Werbung zu schreiben ist fatal. Da wurde gerade erste eine Bloggerin dafür abgemahnt.
      LG Sunny

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  3. Deine Idee mit der nominativen Kraft des faktischen gefällt mir gut. Obwohl ich beim Nacharbeiten bereits angefangen habe, mit dem Begriff "Social Networking" zu arbeiten, bleibt das ein Punkt an dem ich mir unsicher bin. Auch wenn ich mich bemühe, die an manchen Stellen ausgebrochenen Hysterie an mir vorüber ziehen zu lassen, bin ich an diesem Punkt sehr verunsichert. Irgendwo habe ich nämlich gelesen, dass auch bei falscher Kennzeichnung bereits abgemahnt worden ist. Und ob Anwalt X und Richter Y einen befreundeten aber persönlich nicht bekannten Instagram Kontakt im Gegensatz zu mir als Influencerin wertet oder nicht liegt bekanntlich auch mit daran wer sich argumentativ besser zu verkaufen weiß. Deshalb sehe ich diesen einen Punkt als etwas bedenklich. Denn ob ein Instagram Account auf dem bei manchen Fotos alleine durch die sichtbaren Charakteristika auf ein bestimmtes Label oder eine Marke hingewiesen wird, vom Rechtssystem entgegen der Meinung des Betreibers vielleicht doch eine werbliche Einstufung erhält, ist vorab wahrscheinlich schlecht einzuschätzen.
    Die anderen Punkte übernehme ich gerne bei der Kennzeichnung. Vielen Dank für die Idee. LG Ursula

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    1. Wie zu befürchten steht, ist nix fix. Ich werde mich einfach bemühen die Kennzeichung in Worte zu fassen, die genügend Transparenz bieten.
      LG Sunny

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  4. Die Idee ist vermutlich gut. Das Problem wird sein, dass sie nicht flächendeckend umgesetzt wird, vor allem nicht angesichts der derzeitigen, panikartigen Stimmung. Jeder hat irgendwas darüber gehört, wer warum und für was abgemahnt wurde - und niemand weiß wirklich Bescheid. Schon allein deshalb nicht, weil eine Abmahnung noch lange nicht bedeutet, dass diese Abmahnung zu Recht ausgesprochen wurde. Denn eine Abmahnung ist die eine Sache - ein Urteil eine andere. Allein das ist noch nicht in allen Köpfen angekommen.
    Aber die Idee ist trotzdem gut :-)
    Liebe Grüße
    Fran

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    1. Du hast natürlich Recht. Aber wenn man nicht an einem Ende anfängt etwas zu strukturieren, kommen wir nicht weiter. Dritte haben sicher kein Interesse das Chaos unter den Bloggern/Influencern/Instagrammern zu beseitigen.
      Lässt sich ja gut Geld mit verdienen.
      LG Sunny

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  5. Deine Idee finde ich erst einmal ganz gut. Ich finde es jedoch einfach bescheuert, wenn ich immer lese Werbung ohne Bezahlung oder ähnliches. Ich lese einen Blog weil er mir gefällt und ignoriere diesen nicht nur weil dort Werbung enthalten ist. Werbung kann auch manchmal informativ sein, daher verstehe ich die ganze Aufregung um dieses Thema nicht. Schreibt doch einfach Werbung drüber und ignoriert dieses kleine Wort.
    LG Petra

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    1. Wie gesagt. Ich habe mit dem Wort Werbung auch kein Problem. Aber andere haben eines. Nämlich immer dann, wenn die Kennzeichnung fehlt. Da wird genauso abgemahnt, wie wenn einfach immer Werbung drüber steht.
      Der Zusatz "ohne Auftrag" ist deshalb nötig, weil der beworbene durch den Text eines Bloggers ebenfalls ärger bekommen kann, wenn er "unlautere" Werbung duldet.
      Zu einfach kann man sich das nicht machen, wenn man redaktionelle und werbende Texte mischt.
      LG Sunny

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