Die Werbungssau wird noch immer durchs Dorf getrieben
Wenn wir grade schon hier bei den Säuen sind, die mal wieder durchs Dorf getrieben werden, wie Andrea heute so schön unter Sabinas Post (erfolgreich bloggen) schrieb, möchte ich nochmal abschließend meinen Senf dazu geben.
Kurz angerissen hatte ich meine Gedanken zum Thema gekennzeichnete Werbung auf Blogs bereits in meinem Donnerstagspost.
Im Prinzip geht es hier nach meiner Meinung um mindestens fünf unterschiedliche Fragestellungen.
Das muss jeder für sich selbst entscheiden und sein Leseverhalten darauf anpassen.
Meine Meinung:
Ich bekomme Geld für einen Post in dem ich eine Firma/ein Produkt bespreche und möglicherweise verlinke. Das ist Werbung.
Ich bekomme ein Produkt im Gegenzug für einen Post in dem ich eine Firma/ein Produkt bespreche und möglicherweise verlinke. Das ist Werbung.
Ich bekomme nichts von irgendwem für einen Post in dem ich eine Firma/ein Produkt bespreche und möglicherweise verlinke. Das ist keine Werbung.
Auch die folgenden Fragen habe ich mir gestellt und selbst beantwortet. Neben den zitierten Quellen sind dort auch mündliche Aussagen meines Steuerberaters eingeflossen. Es handelt sich dabei um keine Rechtsberatung sondern um meine Interpretation der rechtlichen Vorschriften. (Ich bin weder Juristin, noch Steuerberaterin)
Das Trennungsgebot nach §6 Telemediengesetz ist durchaus auch ein interessanter Artikel.
Ob andere das tun, geht mich nichts an. Ich kann mich nur nicht darauf berufen (Es gibt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht). Nur weil alle etwas tun, muss es noch lange nicht legal sein.
Liegt man mit seinen Umsätzen ( ~ Einnahmen) im Jahr unter 17 500 € und weist man auf seiner Rechnung keine Umsatzsteuer aus, kann man die Kleinunternehmer-Regelung (§19 UStG) in Anspruch nehmen.
Dazu füllt man die Anlage S (selbstständige Tätigkeit) oder Anlage G (für Gewerbetreibende) aus und trägt dort nur den erzielten Gewinn bzw. den Verlust ein. Die Anlage wird der Einkommenssteuererklärung beigefügt. Ebenso eine sogenannte Einnahmenüberschussrechnung, die formlos sein kann (es muss kein Vordruck verwendet werden).
Dieser errechnete Betrag kommt in eine der beiden o.g. Anlagen.
Der in diesem Zusammenhang oft genannte geldwerte Vorteil ist für Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende nicht einschlägig, da er eine Form der Vergütung darstellt, die ein festangestellter Arbeitnehmer erhält. (Diese Vergütung geht über den reinen Lohn hinaus und wird nicht in Geld ausgezahlt.)
Kommt mir gut durch den Freitag und ins WE, lasst es Euch gut gehen und bleibts ma gsund
Sunny
Kurz angerissen hatte ich meine Gedanken zum Thema gekennzeichnete Werbung auf Blogs bereits in meinem Donnerstagspost.
Im Prinzip geht es hier nach meiner Meinung um mindestens fünf unterschiedliche Fragestellungen.
Werbung auf Blogs und wie kommt diese bei den Lesern an?
Meine Meinung:Das muss jeder für sich selbst entscheiden und sein Leseverhalten darauf anpassen.
Was ist Werbung (gekaufte Empfehlung ) und was eine persönliche (freiwillige, nicht von außen getriggerte) Empfehlung?
Meine Meinung:
Ich bekomme Geld für einen Post in dem ich eine Firma/ein Produkt bespreche und möglicherweise verlinke. Das ist Werbung.
Ich bekomme ein Produkt im Gegenzug für einen Post in dem ich eine Firma/ein Produkt bespreche und möglicherweise verlinke. Das ist Werbung.
Ich bekomme nichts von irgendwem für einen Post in dem ich eine Firma/ein Produkt bespreche und möglicherweise verlinke. Das ist keine Werbung.
Auch die folgenden Fragen habe ich mir gestellt und selbst beantwortet. Neben den zitierten Quellen sind dort auch mündliche Aussagen meines Steuerberaters eingeflossen. Es handelt sich dabei um keine Rechtsberatung sondern um meine Interpretation der rechtlichen Vorschriften. (Ich bin weder Juristin, noch Steuerberaterin)
An welche Vorschrift muss ich mich halten, wenn ich (auf dem Blog) Werbung mache?
Ich muss die Werbung nach §6 Telemediengesetz (Absatz II) oben in meinem Beitrag als solche kennzeichnen.Das Trennungsgebot nach §6 Telemediengesetz ist durchaus auch ein interessanter Artikel.
Ob andere das tun, geht mich nichts an. Ich kann mich nur nicht darauf berufen (Es gibt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht). Nur weil alle etwas tun, muss es noch lange nicht legal sein.
An welche Vorschriften muss ich mich halten, wenn ich mit dem Blog Einnahmen erziele?
Ich brauche einen Gewerbeschein. Gunda hat hier darüber berichtet.Liegt man mit seinen Umsätzen ( ~ Einnahmen) im Jahr unter 17 500 € und weist man auf seiner Rechnung keine Umsatzsteuer aus, kann man die Kleinunternehmer-Regelung (§19 UStG) in Anspruch nehmen.
Dazu füllt man die Anlage S (selbstständige Tätigkeit) oder Anlage G (für Gewerbetreibende) aus und trägt dort nur den erzielten Gewinn bzw. den Verlust ein. Die Anlage wird der Einkommenssteuererklärung beigefügt. Ebenso eine sogenannte Einnahmenüberschussrechnung, die formlos sein kann (es muss kein Vordruck verwendet werden).
Was kommt in eine Einnahmenüberschussrechnung?
Dazu werden alle Betriebseinnahmen (Brutto) aus Verkäufen oder eben aus bezahlten Kooperationen und die Betriebsausgaben (Brutto) wie z.B. Telefon, Internet/Domain, PC, Lieferfahrten, Teilnahme an Workshops, Fahrkosten zu Messen/Reisekosten, Verköstigung von Kunden, Werbegeschenke aufgelistet. Im letzten Schritt werden die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen.Dieser errechnete Betrag kommt in eine der beiden o.g. Anlagen.
Was kommt NICHT in eine Einnahmenüberschussrechnung (Aufzählung nicht vollständig)?
Kostenlose Muster und Proben sind davon ausgenommen. Diese stellen keine Betriebseinnahmen dar.Der in diesem Zusammenhang oft genannte geldwerte Vorteil ist für Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende nicht einschlägig, da er eine Form der Vergütung darstellt, die ein festangestellter Arbeitnehmer erhält. (Diese Vergütung geht über den reinen Lohn hinaus und wird nicht in Geld ausgezahlt.)
An welche Vorschrift muss ich mich grds. halten, wenn ich einen Blog führe, egal ob ich Werbung mache oder nicht?
Jeder öffentlich lesbare Blog braucht nach §5 Telemediengesetz ein Impressum mit einer ladungsfähigen Adresse.Kommt mir gut durch den Freitag und ins WE, lasst es Euch gut gehen und bleibts ma gsund
Sunny
prima zusammenfassung liebe sunny!
AntwortenLöschennur hab ich manchmal das gefühl dass es gar nicht um recht/unrecht geht bei der debatte sondern eher um emotionen. die einen haben angst manipuliert zu werden - die anderen träumen von grossen erfolgen - und die dritten sind neidisch........
und den knoten kann man leider nicht auflösen.
ausser die betroffenen selbst. bei sich selbst.
:-)
schönes weekend! xxxxx
Ja. War der Postbote schon da? LG Sunny
LöschenDa schließe ich mich Beate einfach mal an. Und ergänze, dass ich erstaunt bin, dass manche Themen dann zeitnah bei so vielen Bloggern erscheinen. Bei einem Modetrend kann ich das verstehen aber bei Diskussionen zu einem Thema? Ranking, Keywords etc....aber was solls. Vielen Dank für deine Zusammenfassung, liebe Sunny. Mir hat schon der Post von Gunda gut gefallen.
LöschenLiebe Grüße
Andrea
Hey, vielen Dank, liebe Andrea! :)
Löschen@Beate Was die Debatte betrifft, so kommt es auch mir oft vor! Denn sonst gäbe es nicht so viel Geschreibsel drum herum. ;-) Großen Erfolg werden die allerwenigsten haben, das ist Glückssache wie bei anderen Promis aus dem Showgeschäft auch und manchmal sehr viel Talent und vor allem Fleiss und Disziplin. Sonst rentiert es sich in vielen Fällen eher kaum und handelt sich eher um ein Geschenk an die betreffrenden Firmen, denen man zuarbeitet, noch höhere Gewinne zu erzielen. Also nicht sehr ökologisch!
LöschenLG
Sara
Super zusammengefasst Sunny. Ich hab nix gegen Werbung. Egal wie. Ich bin groß und gar nicht so naiv wie ich dachte :)
AntwortenLöschenDie Gesetzt sollte man schon immer einhalten. Überall im Leben, öhm außer vielleicht vei diesen damischen Umweltplaketten. Offtopic sorry.
Schönes Wochenende, liebe Grüße Tina
Du bist doch nicht naiv. Wie kommst Du denn auf die Idee? LG Sunny
LöschenInteressanter Post! Ich verdiene zwar kein Geld mit meinem Blog, aber gut zu wissen, dass das als selbstständige Tätigkeit in die Steuererklärung müsste, wenn ich was verdienen würde! Gibt es denn da einen Freibetrag, oder gilt das ab dem ersten Euro? Wäre ja unter Umständen ein ziemlicher Aufwand um wenig Geld!
AntwortenLöschenNein. Soweit bist Du ab dem ersten Euro Gewinn steuerpflichtig.
LöschenUnd ja. Es ist ein ziemlicher Aufwand ab dem ersten Euro.
In aller Regel sind die Ausgaben höher als die Einnahmen. Also im Prinzip gewinnt man dadurch. Irgendwann sollte man allerdings auch Gewinn machen. Sonst stuft es das Finanzamt als Liebhaberei ein und dann geht nix mehr mit abschreiben.
LG Sunny
Da hab' ich erstmal kurz überlegen müssen, was "grds." heißt, aber ich bin noch drauf gekommen! ;)
AntwortenLöschenVielen Dank für Deine Erwähnung/Verlinkung meines Blogposts!
Habe mir Deine Zusammenfassung mal abgespeichert, vor allem wegen "Was kommt in die Einnahmenüberschussrechnung" und der Anlage G (darf ich Dich notfalls fragen, wie die ausgefüllt wird, falls ich wieder doof vor einem Formular sitze? Einen Steuerberater gibt es bei uns nämlich nicht.) und weil Du ansonsten den gleichen Kenntnisstand zu haben scheinst wie ich nach meinen Gewerbe-Recherchen (auch das mit dem geldwerten Vorteil hatte ich genau so gelesen). Die Links hab' ich jetzt allerdings nicht angeguckt - hab' ich da was verpasst?
Auch Deine Ansicht zu "Was ist Werbung?" teile ich übrigens. :)
LG
Gunda
Bitte gern. Du hast die Aktion doch sehr gut und bildhaft dargestellt.
LöschenKlar darfst Du fragen. Da kommt nicht viel rein, außer Deinem Namen, Deiner Steuernummer, und Gewinn/Verlust. Mit den Kosten für den Gewerbeschein, Internetkosten, neues Handy, neuer PC, Reisekosten nach Kassel etc. Musst Du auf einen Verlust kommen.
Was letztenendes nichts anderes tut, als Dein zu versteuerndes Einkommen senken.
Würdes Du Gewinn machen, käme das auf Dein zu versteuerndes Einkommen oben drauf.
LG Sunny
Ich glaube so ein Beitrag war lange fällig. Das Thema beschäftigt zur Zeit wirklich enorm und ich achte gerade verstärkt auf die Kennzeichnung. Leider findet man auch bei den bekannten Blog nicht wirklich eine Ordnungsgemäße Kennzeichnung. Da ist die Frage wenn man das wirklich ordnungsgemäß macht, ob man dann nicht die A-Karte hat.
AntwortenLöschenLG Petra
Gerade hab' ich den Bezug zu diesem Post bei Fran gelesen. Dachte eher an einen aktuellen Post ovn Dir ... denn diesen kannte ich schon, auch wenn ich hier nicht kommentiert hatte.
AntwortenLöschenIch hab' auch ein paarmal eine Kooperation angenommen, doch in Relation zum Arbeitsaufwand, wie ich das auch in meinem Post beschrieben habe bzw. den Kommentaren hervorgeht, lohnt es sich einfach nicht! Es sei denn, es würde entsprechend honoriert, wie der Aufstellung der von mir verlinkten Bloggerin zu entnehmen
http://herz-und-leben.blogspot.de/2016/08/mit-blogs-geld-verdienen.html
Gut, wer Spaß daran hat und wem es nichts ausmacht, Stunden Firmen zuzuarbeiten, o.k. - das muß jeder für sich selbst entscheiden. Meinen Interessen entspricht das nicht, weil das echt Arbeit ist, von dem Mailwechsel einmal abgesehen, der sich daraus ergibt. ;-) Was die Adresse im Impressum betrifft, so habe ich andere Infos. Zumindest bei rein privaten Bloggern reicht die zeitnahe Ansprechbarkeit aus, d.h. eine Mailadresse, oder zwei, auch eine Handynr.
Liebe Grüße
Sara
So verstehe ich das Gesetz nicht.
Löschen§ 55 Informationspflichten und Informationsrechte
(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. Namen und Anschrift
Und selbst, wenn ein Blog NULL Sponsoring und Kooperation betreibt und Texte für die Allgemeinheit verfasst, und nicht bloß für die Familie (privater Blog, ohne Einladung nicht einsehbar, Seiten über Google nicht indiziert) gilt die Impressumspflicht mit Name und Anschrift.
Hier auch nochmal sehr gut zusammengefasst.
https://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/it-recht/aktuelle-urteile-zur-impressumspflicht/1142/
Laut Urteil des Bundesgerichtshof für Zivilsachen (BGHZ 145, 358 = NJW 2001, 885) gilt die Adresse der Arbeitsstelle als Ladungsfähig.
LG Sunny
Ja, da hast Du schon recht, liebe Sunny. Ich habe das hier übrigens schon längst gelesen, kam aber noch nicht zum Antworten. Wobei eine Antwort ja nicht zwingend notwendig wäre in diesem Fall.
LöschenAls ich Medienwissenschaften studierte (und zwar relativ spät, da war ich längst Mutter!) war ein Impressum für private Blogger nicht nötig! Die Erreichbarkeit reichte aus. Das blieb jahrelang so, auch wenn Blogger in ihren Blogs anderes behauptet haben. - Doch wie unser Prof schon sagte, das Internet ist ein sehr junges Rechtsgebiet, in dem sich beständig und noch sehr vieles verändern wird. Immer dann, wenn die Verhältnisse Neues erfordern und so ist es. Sobald man Leute informiert, unterhält, wird man journalistisch tätig und in dem Falle braucht man das Impressum. Also wenn der Blog, wie Du es in fett gedruckt hast, nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Meine Erfahrungen mit einer Website sind allerdings nicht die Besten (siehe meine Ausführungen bei Rena) und auch aus dem Grunde habe ich bisher den vollen Namen und Anschrift im Internet vermieden, da ich ja ansprechbar bin. Bei den Domains ist es leider auch so, daß Hinz und Kunz, ein potentieller Einbrecher oder Terrorist deine Adresse leicht herausfinden kann und das finde ich nicht so toll! Festnetzmäßig sieht man heute zu, nicht mehr im Telefonbuch mit der Anschrift zu erscheinen, aber im Internet, wo alle Welt vorbeikommen kann, soll das Zwang sein?!? In berechtigten Fällen finde ich das total o.k. und wichtig, aber in dem Falle geht das Ganze ohnehin den gerichtlichen Weg. Und die Polizei hat eh die Handhabe, eine Adresse in Nullkommanix herauszufinden. Ergo bräuchte es der Adresse im Internet absolut nicht! Jedenfalls nicht der häuslichen! Da ich aber über keine Weitere verfüge, wäre ich gezwungen, meine Hausanschrift anzugeben. Schon irgendwie ärgerlich!
Du kannst praktisch nicht erwähnen, daß Du mal nicht zuhause bist oder verreist ... "Feind" liest mit. Das finde ich echt anstrengend, jedes Wort daraufhin genauestens abzuklopfen ...
Bei uns kann zwar nicht so ohne Weiteres eingebrochen werden, wir sind quasi von Polizei umgeben *lach*, aber dennoch ist es nicht so schön, wenn nun jeder weiß, wo ich wohne und wann ich wo bin oder überhaupt zuhause bin bzw. verreist.
Da ich aber ohnehin meine Blogs umbauen will bzw. bereits daran arbeite, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis ich denn auch das leidige Impressum pflichtgemäß online haben werde. ;-)
Liebe Grüße
Sara