Social Media Rechtsupdate mit Dr. Thomas Schwenke

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Anfang Juli habe ich mit Ela von Rechtsanwalt Dr. Schwenke (@tschwenke) ein Social Media Rechtsupdate bekommen. Vielen ist er ein Begriff wegen des von ihm angebotenen Datenschutzgenerators, wegen seines fundierten Newsletters und vor allem wegen seinen mehr als hörenswerten Podcasts. Ines hatte ihn schon einmal live erleben dürfen und so war ich wirklich mehr als gespannt, als die Damen von Social Munich (@social_munich) in den Räumen von Microsoft einen Vortrag mit Herrn Schwenke organisiert haben.

Letztlich hatte das Rechtsupdate zwei Schwerpunkte.
  • Wann darf man Fotos von bekannten Persönlichkeiten oder gewissen Wahrzeichen in den eigenen Blogbeiträgen verwenden und 
  • wer muss Werbung wann und wie kennzeichnen. 
Zusätzlich möchte ich diesen Post nutzen und auf eine neue Gerichtsentscheidung des EuGH hinweisen, die sich u.a. mit der zwingenden Opt-in-Pflicht für Cookies befasst und deshalb für uns Blogger durchaus relevant ist.

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Darf man Bilder von Prominenten auf dem Blog oder in den Sozialen Medien verwenden?

Gehen wir davon aus, ich habe ein Konzert besucht und hatte das Glück möglichst weit vorn an der Bühne zu stehen. Ich habe Fotos vom Live-Auftritt der Band gemacht. Ich bin begeistert von der Band und möchte die Eindrücke vom Konzert mit meinen Blogleserinnen und Bloglesern teilen. Vielleicht möchte ich meine Leser sogar für die Band interessieren oder Ihren musikalischen Horizont erweitern.

Darf ich meine Fotos verwenden und einen Konzertbericht veröffentlichen?

Handelt es sich bei der Band um prominente Personen?

An einer Band, die eine mehrere hundert oder gar tausend Personen fassende Halle füllen kann, dürfte durchaus ein überdurchschnittliches Interesse der Öffentlichkeit bestehen. Und somit wird die Band auch einen wirtschaftlichen Wert haben, z.B. für den Veranstalter, den Hallenbetreiber, die Plattenfirma usw.

Für die Band bestehen, wie für alle Menschen, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte.
Diese umfassen die Rechte am Namen der Band, der Bandmitglieder und natürlich auch an Fotos auf denen sie zu sehen sind.

Wenn ich also zeitnah über ein Konzertereignis berichte, hat mein Blogbeitrag eine gewisse Relevanz für die Öffentlichkeit. Außerdem hat die Band die Öffentlichkeit „selbst hergestellt“, indem sie die Bühne für ein öffentliches Konzert betreten hat.

Was natürlich nicht geht, ist
  • in einem redaktionellen Beitrag die Band oder einzelne Mitglieder zu beleidigen bzw. ihre Privatsphäre zu verletzten
  • dass der Post einen stark werbenden Charakter hat und den Eindruck einer Fürsprache beim Leser hinterlässt. Beispiel: Ich zeige Bilder von Blackberry Smoke und bewerbe das neue Cowboystiefel-Modell meines eigenen Labels.
  • Bilder zur nur Illustration einzubinden, ohne dass sie eine „Belegfunktion“ haben, die belegt, dass ich mich mit einem Thema, einer Bühnenshow in meinem redaktionellen Text eingehend auseinander gesetzt habe. Deshalb füge ich jetzt hier auch kein Bild von Blackberry Smoke ein, sondern verlinke nur den Beitrag.
  • Namen oder Bilder von geschützten Marken in einem Post zu verwenden (z.B. Marlene Dietrich, Romy Schneider….)
  • Fotos zu verwenden, an denen ich keine Rechte habe.  Auch dann nicht, wenn ich sie irgendwie „verändert“ habe (Stichwort Meme).
Was aber geht, ist
  • Fotos einzubetten, die der Prominente selbst in den sozialen Medien (wie Instagram) hochgeladen hat. So habe ich hier Dr. Schwenke verstanden, der diesbezüglich auf ein Urteil des EuGH (21.10.2014, C 348-13) verwiesen hat.

Bei Dr. Schwenkes Vortrag ging es aber nicht ausschließlich um die Verwendung von Prominentenbildern in den Sozialen Medien oder auf Blogs, sondern es ging auch ums Thema Werbung auf Social Media Accounts bzw. auf Blogs.

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Stichwort Werbung – und Werbungskennzeichnung

In diesem Fall ist die Rechtslage nach wie vor nicht eindeutig.

Ist eine Internetpräsenz (Blog, Instagram-Account) ausschließlich kommerziell ist eine Werbungskennzeichnung nicht notwendig. Firmen, Marken, Produkte, Bands, die eine kommerzielle Internetpräsenz unterhalten müssen nicht über jeden Post „Werbung“ schreiben.

Was im Umkehrschluss bedeutet, dass es auf diesen Seiten, Blogs und Accounts keine redaktionellen Beiträge gibt. (So hat das LG Karlsruhe im Fall von Pamela Reif entschieden).

Wenn ein Account ausschließlich privat genutzt wird ist, nach Dr. Schwenke, keine Werbungskennzeichnung erforderlich, die Beiträge sind quasi alle redaktioneller Natur.

Schwierig wird es nur dann, wenn Du
a)    werbliche und redaktionelle Posts mischst und
b)    keine Prominente wie z.B. Cathy Hummels bist.

Warum?

Laut LG München kann bei Prominenten, wie Cathy Hummels, der kommerzielle Charakter per se erkennbar sein. Ich suche gerade auf meiner Tastatur den Smilie der sich mit der flachen Hand gegen die Stirn schlägt.

Vielleicht hat Dr. Schwenke ja genau deshalb für seinen Vortrag den Titel „Wenn Hollywood rechtlich bis nach München reicht“ gewählt? Ich hätte ihn fragen sollen.

Warum wird es jetzt also schwierig?

Weil Du dann ein Influencer sein könntest, wenn Du kein Promi bist. Das bedeutet, Du bist ein Nutzer sozialer Medien, bei dessen Beiträgen die potentielle Gefahr besteht, dass Deine Follower kommerzielle Inhalte, ohne die korrekte Kennzeichnung, als redaktionelle oder private Inhalte wahrnehmen könnten.

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Korrekte Kennzeichnung?

Du hast einen deutschen Blog, einen deutschen Insta-Account mit deutschem Impressum? Dann musst Du die einschägigen Beiträge immer ganz oben mit deutschen Begriffen wie #Werbung #Anzeige #Reklame kennzeichnen.

Beispiel 1:

Du postest ein Foto vom Inneren eines Lufthansa Flugzeugs, Du bist bei der Firma XYZ in Mailand eingeladen, und fliegst dort hin. Lufthansa schenkt Dir den Flug? Du taggst Lufthansa? Dann musst Du hier die Werbung für Lufthansa kennzeichnen.

Beispiel 2:

Zwei Wochen später postest Du ein Foto von einem Spaziergang durch München. Du trägst dabei eine Tasche, die Dir die Firma XYZ in Mailand geschenkt hat. Du taggst XYZ? Dann musst Du hier die Werbung für XYZ kennzeichnen, auch wenn es in dem Beitrag „eigentlich“ um etwas anders geht, als um Deinen Besuch in Mailand, wo man Dir die Tasche geschenkt hat.

Sprich, alles was Du jemals an Geld, Sachzuwendungen, Reisen und Einladungen erhalten hast, musst Du auch später als Werbung kennzeichnen, wenn Du es erwähnst und vertaggst. „Man“ traut dem Follower zu, dass er sich an die Zusammenhänge erinnert.

Warum muss man das so machen?

Gesetzgeber und Rechtsprechung unterstellen dem Influencer, dass es ihm vor allem um Werbung für sich selbst, als potentiellen Kooperationspartner, geht und zudem dazu dient die Followerzahlen zu steigern. Und sind wir ehrlich. Bilder mit werbewirksamen Produkten plus entsprechendem Tag sorgen tatsächlich für große Followerzahlen. Aber Ihr braucht keine Angst zu haben, ich kaufe mir jetzt keine braune Tasche und poste jeden 2. Tag Bilder damit. Die gefallen mir einfach nicht.

Danke

Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Dr. Thomas Schwenke für den interessanten und kurzweiligen Vortrag in den Räumlichkeiten von Mircrosoft München bedanken. Zudem richtet sich mein Dank an Social Munich, die den Vortrag, die Location und das wirklich leckere Catering für einen mehr als angemessenen Preis organisiert haben.

Tipp: Abonniert Euch den Newsletter von Dr. Schwenke

Die Fotos, vor allem von Dr. Thomas Schwenke, veröffentliche ich hier, da er die „Öffentlichkeit“ selbst her gestellt hat, als er für  diesen Vortrag auf die Bühne ging. Wer als „Influencer“ bzw. bloggende Person den Newsletter von Dr. Schwenke noch nicht abonniert hat, dem möchte ich das wärmstens ans Herz legen. Recht haben und Recht bekommen ist ja nie das Selbe. Und selbst wenn Ihr seine Rechtsauffassung nicht teilen solltet, so könnt Ihr gerade bei seinem Newsletter immer gut mitverfolgen, wo der „Zug gerade hinfährt“ oder ob es fürs Bloggen relevante Gerichtsentscheidungen gibt.

Aktuelle Gerichtsentscheidung: Opt-In-Pflicht für Cookies

Wie Ihr alle wisst, nutze ich den Social Media Dienst Blogger/Blogspot für meinen Blog. Damit bin ich in vielen Bereichen von Google abhängig. Da die Google Datenschutzerklärung für meinen Blog nicht genügt, habe ich eine eigene Datenschutzerklärung auf dem Blog, die alle von mir verwendeten Dienste und Tools auflistet und soweit es mir bekannt ist, beschreibt.
Aber es setzt ja nicht nur Google Cookies, wenn jemand meinen Blog anzeigen lässt. Deshalb genügt auch das von Google bereitgestellte Google-Cookie-Banner nicht. Ich habe also bereits vor dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 den Cookie-Banner angepasst und auf meine Datenschutzseite verlinkt.


Nach der aktuellen Gerichtsentscheidung soll der Leser aber auswählen können, ob und wenn welche Cookies er zulassen möchte. Google und das von mir angepasste Cookie-Banner bietet aber keine Möglichkeit hier dezidiert auszuwählen, welche Cookies gesetzt werden dürfen. Wenn man auf OK klickt nimmt man alles hin, bis man das nächste Mal die eigenen Cookies löscht. Der Cookie-Banner bleibt ausgeblendet, wenn er einmal "abgenickt" wurde.
Das ist mMn nicht im Sinne der Rechtsprechung. Also bleibt mein schmaler Cookie-Banner (mit Link auf meine Datenschutzerklärung) jetzt immer eingeblendet und kann nicht mehr "bestätigt und weggeblendet" werden.

Dazu habe ich den OK Button entfernt. Außerdem werde ich jetzt zu Beginn eines jeden Posts darauf hinweisen, wie ggf. auch auf Werbung. So wird die Information auch in sämtlichen Feedreadern angezeigt und der Leser kann vor dem Öffnen eines Posts entscheiden, ob er Cookies setzen lassen möchte bzw. Posts mit Werbeanteil lesen will.

Das ist zwar nicht wirklich elegant aber zumindest ein pragmatischer Workaround um die Cookies ins Bewusstsein der Leser zu Rücken. Ich habe im Rahmen der DSGVO schon einmal einen Beitrag über die Themen Cookies, Tracker und Datenschutzerklärung verfasst. Wenn Ihr hier mit Fragen habt, will ich versuchen, Sie auch so gut wie möglich zu beantworten.

Netz-Fundstücke bezüglich Datenschutzerklärung und Cookiebanner

Bei meinen Recherchen im Netz finde ich immer wieder Blogs, nicht nur bei Blogger gehostete, die eine unvollständige Datenschutzerklärung haben oder Tools und Dienste auflisten, die sie gar nicht nutzen. Bei manchen Blogs landet man sogar auf der Datenschutzseite eines Affiliatedienstes, wenn man die Datenschutzseite des Blogs aufruft.

Das finde ich weder rechtssicher noch professionell. Ich finde es sogar wirklich gefährlich Es steht jedem Blogleser die Möglichkeit offen, sich Cookies und Tracker anzeigen zu lassen, die eine Seite auf dem eigenen Browser schreibt bzw. setzt. Und damit natürlich auch solchen Lesern, die nicht zum Lesen, sondern zum Abmahnen kommen.

To-Do: Datenschutzerklärung überarbeiten

Also tut Euch selbst einen Gefallen und versucht die Datenschutzerklärung so aufzubauen und mit Inhalten zu füllen, wie Euer Blog das verlangt. Verabschiedet Euch von Tools und Trackern, die Euch nur Arbeit machen und keinen großen (monetären oder sozialen) Nutzen bringen.

Ich hoffe, Ihr könnt Euch aus diesem Beitrag was für Euch und Euren Blog bzw. Euren Instagram-Account mitnehmen. Aber soviel sei gesagt: Ich gebe hier nur meine eigenen, praktischen Erfahrungen und meine eigene Interpretation dessen wieder, was ich gehört habe. Ich erhebe keinen Anspruch auf Rechtssicherheit, Vollständigkeit oder technische Umsetzbarkeit auf anderen Plattformen. Auch handelt es sich niemals um eine Rechtsberatung.

Kommt mir gut durch den Mittwoch, wer am Donnerstag einen Feiertag hat, möge ihn genießen, vielleicht steht Euch sogar ein verlängertes Wochenende ins Haus? Lasst es Euch gut gehen und bleibts ma gsund.
Sunny






Kommentare

  1. Liebe Sunny, danke für die Infos und die interessanten Fotos. Das ist ja mal eine coole Skizze/ Grafik :)
    Liebe Grüße Tina

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    1. Unbedingt. Das wird letztlich on the fly während des Vortrags als Mindmap gezeichnet.
      BG Sunny

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  2. Danke, Sunny. Einmal mehr sehr hilfreich. Danke für die Mühe, die Du Dir für diese Zusammenfassung gemacht hast. Wobei ich mir tatsächlich vorhin die Hand vor die Stirn geschlagen habe, als ich vom Urteil des LG Münchens in Bezug auf Cathy Hummels gelesen habe ...
    Liebe Grüße, Rena
    www.dressedwithsoul.com

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    1. Jooo. Die vertreten teils schon wenig eingängige Meinungen. Aber letztluch geht alles, es muss halt nur richtig begründet werden. BG Sunny

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    2. Stimmt wohl :) Schönen Sonntag für Dich! LG Rena

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  3. Vielen Dank für die hochinteressanten Infos und den tollen Beitrag.
    Liebe Grüße,
    Claudia

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  4. Zu viel der Ehre - ich habe Herrn Schwenke nie gesehen, ich schwöre nur auf sein Buch "Social Media Marketing & Recht", auf das ich schon oft verwiesen habe und aus ihm zitiert habe (auch wenn in einigen Teilen jetzt nicht mehr aktuell sein dürfte - siehe Dein Beitrag).

    Wichtiges Thema, bei dem nur eins bleibt: dranbleiben. 100 % Sicherheit gibt es auch dort nicht - aber anstreben kann man es immerhin!

    LG Ines

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    1. Ist klar. Wo die Stolpersteine liegen sollte man aber schon im Blick haben. BG Sunny

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  5. Ich finde es klasse, dass Du Dir mit den ganzen Informationen so viel Mühe gegeben hast, um diese an uns weiterzugeben. Herzlichen Dank dafür. Als ich vor Jahren mit dem Bloggen anfing, hätte ich nie gedacht, dass man so viel Rechtliches beachten muss. Aber man lernt mit den Jahren immer mehr dazu, was ich persönlich auch sehr interessant finde.
    LG
    Ari

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    1. Geht mir ähnlich. Aber letztlich ist es auch logisch. Ein Blog ist ja keine geschlossene Gesellschaft. LG Sunny

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  6. Ich frage mich manchmal ob es auch andere Länder gibt, die so bürokratisch und verwirrend vorgehen wie wir. Einerseits, verständlich mit der Werbekennzeichnung, andererseits sogar junge Mädchen, die sich alles selbst gekauft haben aber ein Foto posten,auf dem z.B. eine Tasche zu sehen ist, schreiben müssen auch "Werbung". Ich sehe es positiv, wenn Alle ihre Beiträge oder Post kennzeichnen, achtet schon keiner drauf und nimmt es gar nicht wahr. Schade nur, dass es nach wie vor keine klare Linien gibt, was darf, soll oder muss. Somit bleibt jeder Fall, ein Einzelfall. Liebe Grüße!

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    1. Wenn der Blog oder Instaaccount nur redaktionelle Beiträge hat und keine Kooperationen, muss sie das nicht.
      .
      Letztlich ist die EU Gesetzgebung sehr abstrakt und hatte mit Sicherheit keine privaten Blogs im Fokus. Die fallen aber unter deutsches Recht und müssen die Vorschriften einhalten.
      BG Sunny

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  7. und was ist, wenn man einen rein privaten blog hat und trotzdem leute "influenzt" - zum bsp. leser sich inspiriert fühlen, sich gesünder zu ernähren, weniger zu shoppen, auch einen naturgarten anzulegen????
    ;-D
    xxxx
    p.s.: wäre der herr anwalt genauso erfolgreich, wenn er schwer übergewichtig, picklig & knollennasig wäre und brillengläser dick wie flaschenböden trüge?.....

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    1. Diese Frage darf man sich bei jedem Beruf stellen. Denn es gibt ja mehr als genug Studien, die Belegen, dass der erste Eindruck immer eine Rolle spielt und ein möglichst wenig von der Norm abweichendes Äußeres in aller Regel nicht nur beruflich förderlich ist.
      Ich habe drei Jahre lang Juravorlesungen genossen. Die Vorträge von Dr. Schwenke sich gut, verständlich einprägsam und unterhaltsam. Mehr geht da eigentlich nicht. Wenn Du Dich seine Optik vom Inhalt ablenkt, kann ich Dir die Podcasts sehr empfehlen. Da kannst Du Dir dann ja selbst die Optik nach Deinen Wünschen dazu denken.
      BG Sunny

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    2. P.S. Wenn Du noch nie eine Kooperation gegen Geld/Ware/Sample/Einladung hattest, kannst Du uns weiterhin soviel influenzen, die Du es gerne möchtest. Und das ganz ohne jede Werbungskennzeichnung.

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  8. "Wenn Du noch nie eine Kooperation gegen Geld/Ware/Sample/Einladung hattest, kannst Du uns weiterhin soviel influenzen, die Du es gerne möchtest. Und das ganz ohne jede Werbungskennzeichnung." - das trifft ja auch auf mich zu (nur, dass ich natürlich (noch) nicht genug influenze :-). Ich hatte noch nie eine Kooperation und möchte es auch gar nicht. Das heißt, wenn ich, wie in meinem aktuellen Post, z.B. über Harris Tweed (was ja eine Marke ist) schreibe, kann ich das, ohne es als Werbung zu kennzeichnen? Ich hab nix geschenkt bekommen, alles selbst gekauft. Oder wie ist das?
    Danke für den informativen Post. Da stecken echt jede Menge Infos und viel Arbeit drin!
    Liebe Grüße, Maren

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    1. Dein ganz wunderbarer und vor allem informativer Bericht über Harris Tweed im Rahmen Deines Reiseberichts über Schottland ist für mich astrein redaktioneller Natur. Niemand würde hier Werbung vermuten. Du hast den Urlaub selbst bezahlt, keine Pressereise, keine Einladung zu einem PR-Event. Man muss die Kirche auch im Dorf lassen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Richter Dir hier Schleichwerbung unterstellen würde.
      BG Sunny

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  9. Ganz großes Danke Sunny für diesen Beitrag und auch für die Mühe das alles immer zusammenzufassen und aktuell zu halten.
    Liebe Grüße <3

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  10. Hey, ich lese den Hr. Schwenke regelmäßig und finde ihn total klasse- danke auch für deinen Informativen Beitrag.
    Beim Stones Konzert stand auf der Eintrittskarte direkt darauf, dass es verboten sei Videos etc. zu machen, habe aber mit allen Veranstaltern ausgehandelt, dass ich darüber schreiben durfte (mit Fotos)- dachte, lieber absichern.
    Bei den Toten Hosen hatte ich keine Chance, die wollte nicht, dass Bilder vom Konzert veröffentlicht werden- also habe ich es auch mal besser gelassen.
    Liebe Grüße!

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    Antworten
    1. Ich kann mich daran erinnern, wir standen diesbezüglich kurz nach meinem Beitrag über das Konzert in München diesbezüglich in Mailkontakt. Ich kann mich erinnern, dass Du mit dem Veranstalter verhandelt hast. Ich gucke natürlich auch immer, ob auf den Karten etwas derartiges gedruckt wurde. Zum Glück hat München diesbezüglich (noch) keine Probleme.
      BG Sunny

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  11. Das Ganze ist doch ziemlich verwirrend. Da möchte man sich echt an den Kopf hauen. Im Zweifelsfall kennzeichne ich lieber einmal zuviel als einmal zuwenig als Werbung.

    Liebe Grüße Sabine

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    Antworten
    1. Ganz klar. Mir gehts dabei wie Dir, Sabine.
      BG Sunny

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