Schleichwerbung
Das Thema Werbung, und da im Speziellen die Kennzeichnungspflicht von selbst gekauften Produkten, zieht aktuell in der Bloggerwelt seine Kreise. Dabei finde ich selbst diese Kennzeichnungspflicht gar nicht so abwegig. Es geht bei dieser Kennzeichnungspflicht ausschließlich um Posts, die sich wie ein Kooperationspost lesen. Sie haben ein ganz bestimmtes Produkt oder eine ganz bestimmte Firma zum Thema, und der Tenor des Posts ist durchweg positiv.
Wenn dann auch noch die Sprache „werbend“ auf den Leser wirkt und er ggf. sogar zum Kauf aufgefordert wird, dann ist das eindeutig „Werbung“. Dass der Blogger dafür nicht „entlohnt“ wurde, er das Produkt sogar „bezahlt“ hat, spielt dabei keine Rolle. Der Leser eines Blogs soll vor werbender Manipulation geschützt werden.
Wenn ein Blog also sowohl „gesponserte“ Beiträge als auch „persönliche“ Empfehlungen enthält, ist das eine ungute Situation. Denn wie wir alle wissen, ab der 1. Kooperation ist ein Blog vor dem Gesetz als werblich „eingeordnet“. Es kommt in einem kapitalistisch ausgerichteten Weltbild nicht vor, dass jemand freiwillig und ohne Entlohnung fremden Lesern Produkte empfiehlt, ohne dadurch einen Vorteil zu haben.
Die übermäßig positive Erwähnung oder Darstellung von selbst gekauften Produkten auf Social-Media-Kanälen ist eine geschäftliche Handlung zur Förderung des Absatzes eines fremden Unternehmens, auch wenn der Blogger nicht im Namen oder im Auftrag des Unternehmers handelt.
(Gründerszene)
Einige von Euch haben Blogs mit Zeitschriften verglichen. Ich denke, das ist rein rechtlich nicht zulässig. Zeitschriften sind Printmedien und Blogs nach deutschem Medienrecht Telemedien.
Ich vermute mal, die redaktionell-inhaltliche Aufbereitung diverser Mode und Beauty-Themen bei Zeitschriften, basiert auf PR Samples, die ohne Verpflichtung überlassen wurden. Die müssen wir Blogger ja auch nicht als Werbung kennzeichnen. Zudem diese Beiträge sich ja in aller Regel immer auf verschiedene Produkte und unterschiedliche Hersteller beziehen.
Unlängst hat das ARD ein Helene Fischer Konzert aufgezeichnet und ausgestrahlt. Auf diesem Konzert waren einzig Stücke ihrer neuen CD zu hören. Am nächsten Tag gab es überall Kommentare, dass es sich dabei um eine NICHT-GEKENNZEICHNETE Dauerwerbesendung gehandelt hat. Und dem stimme ich zu. Ein netter Deal für Helene und die ARD.
Ob Privatfernsehen oder öffentlich rechtliche TV-Sender: Da drehe ich die Hand nicht um. Fernsehen wird einfach durch Werbung finanziert. Und deshalb gucke ich mir den Mist seit Jahren nicht mehr an. Billig produzierte Sendungen, zum Teil die 97. Wiederholung schlechter Serien. Und dazwischen ordentlich Werbung. Dankeschön auch.
Aber egal, ob sich ein Sender durch Rundfunkgebühren finanziert, durch Spenden (???) oder Werbung. In aller Regel ist die Menge an Werbung beschränkt und klar gekennzeichnet. Im Abspann von "Nachrichten"-Sendungen können wir lesen, wer die Moderatoren "ausgestattet" hat. Und spätestens zum Ende eines James Bond Films steht in großen Lettern quer über die Leinwand, dass die Autos von z.B. BMW gestellt worden sind. Nach wie vor gibt es Produktplatzierungen, z.B. ein besonders teurer Whisky auf einem Schreibtisch in einer besonders langen "Einstellung". Schleichwerbung? Oder einfach nur eine Vorliebe des Requisiteurs? Wir wissen es nicht.
Schnaps darf also zur Not noch beworben werden, Zigarettenwerbung ist in den Telemedien seit vielen Jahren verboten. Wenn ich dann also, z.B. in der Instyle eine offizielle, ordnungsgemäß gekennzeichnete Werbung für ein Kosmetikprodukt mit kritischen Inhaltsstoffen wie
PEG/PPG/POLYBUTYLENE GLYCOL-8/5/3 GLYCERIN • METHYL GLUCETH-20
(schwächen die Barrierefunktion der Haut) oder
DISODIUM EDTA, POLOXAMER 184, POLYAMINOPROPYL BIGUANIDE
(u.a. CMR2 klassifizierte, erbgutschädigende Gefahrstoffe)
sehe... wundere ich mich nicht wirklich. Schließlich lebt die Instyle von Werbung.
Wenn ich aber dann die selben Produkte bei Instagrammern mit Followerzahlen im höheren 5-stelligen Bereich sehe, dann zuckt meine rechte Augenbraue. Ganz leicht. Aber sie zuckt.
Herstellernachweis: Kleid - GAP | Sonnenbrille - Fundus | Jeansschläppchen - DIY | Ledertasche - Tchibo
Sie zuckt vor allem dann, wenn das Produkt dort nicht ordnungsgemäß als #werbung gekennzeichnet worden ist. Ich denke dann immer, jetzt mache ich dann mal Werbung auf meinem Blog. Für meine Lieblingszigaretten. Gauloises L'Autre. Liberté toujours. Savoir vivre. Klar. 9 von 10 Lungenkarzinomen werden durch Rauchen verursacht. Aber wir doch nicht. Wir sind doch unsterblich. Und was noch erfrischend hinzu käme: Ich müsste, oder besser dürfte den Post nicht mal als Werbung kennzeichnen. Tabakwerbung ist den Telemedien ja verboten. Huuuhaahhaaa.... auch noch was Verbotenes tun.
Letztlich habe ich als Blogger aber eine Verantwortung für meine Leserinnen und Leser. Deshalb empfehle ich meinen Lesern weder Kosmetik mit einer Zutatenliste zum Gruseln, noch rate ich ihnen, das Rauchen zu beginnen. Ja. Klar. Ich sehe auch von der Zigarettenwerbung ab.
So. Jetzt komme ich aber noch mal auf die Werbungskennzeichnung zurück. Werbung ist IMMER ganz OBEN in einem Beitrag zu kennzeichnen. Ich bin sicher, alle Bloggerinnen über 30 wissen, was IMMER und OBEN bedeutet. Wenn auch vielleicht in einem gänzlich anderen Zusammenhang.
Pragraph 6 Absatz 2 des Telemediengesetztes besagt:
(2) Werden kommerzielle Kommunikationen per elektronischer Post versandt, darf in der Kopf- und Betreffzeile weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden. Ein Verschleiern oder Verheimlichen liegt dann vor, wenn die Kopf- und Betreffzeile absichtlich so gestaltet sind, dass der Empfänger vor Einsichtnahme in den Inhalt der Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der Nachricht erhält.
Also nochmal: Egal ob Bloglovin' Teaser, Blog-Mail-Abo oder sonstige Feedreader. BEVOR der Leser zu lesen beginnt, muss er wissen, dass jetzt dann gleich "Werbung" kommt. Und ich bin Diplomverwaltungswirtin. Ich vermute nicht nur, ich bin mir zu 99% sicher. Das gilt für sämtliche "neuen Medien", die Vorschrift wird analog angewendet. Werbung ist zu kennzeichnen. Ganz oben. Bevor also auf dem Blog, bei Google +, Facebook oder Instagramm irgendwas geschrieben, oder irgend ein witzitges Hashtag gesetzt wird.... immer ein #werbung spendieren, wenn es sich um Werbung handelt.
Die Fotos, die Ihr heute seht, sind vergangenen Montag entstanden. Ich hatte frei und meinen Mann mit einem Mittagessen überrascht. Dafür konnte er sich vom Homeoffice für ne halbe Stunde loseisen. Und wir haben bei ihm hinter dem Haus, auf dem Feld, im gleißenden Hochsommer-Mittags-Sonnenlicht diese Fotos geschossen. Das Kleid ist neu und ideal für Tage im Büro, an denen es draußen über 25 und drinnen über 35 Grad hat. Es ist aus schwerem Jersey gefertigt und ungemein luftig.
Herstellernachweis: Kette und Ring - AVON (Fundus)
Und weil ich zu diesem Kleid ordentlich Schmuck kombiniert habe, möchte ich heute zu einer weiteren Runde aus meinem Schmuckkistl einladen.
"Bloggen zwischen Hobby und Kommerz"
#1 Tipps zum Blogstart#2 Pinterest
#3 Kooperationen
#4 Responsives Layout
#5 Netzwerken oder Geld verdienen?
#6 Erste Gedanken zu SEO
#7 SEO OnSite-Optimierung Teil 1
#8 SEO OnSite-Optimierung Teil 2
#9 Schleichwerbung
#10 Das Festival der digitalen Bohème
#11 Phänomen Influencer: Fluch oder Segen?
#12 Was bedeutet Barrierefreiheit für uns Blogger?
#13 Die 5-Shot-Regel
Auch wenn diese Beiträge auf diverse, in Deutschland gültige Gesetze Bezug nehmen, möchte ich an dieser Stelle auch noch auf die Reihe "(Blogsspot-)Blogs und die DSGVO" verweisen, welche im April und Mai 2018 für einige Unsicherheit und Aufruhr in der Blogosphäre sorgte.
Ich hoffe, Ihr könnt Euch aus diesen Beiträgen was für Euch und Euren Blog mitnehmen. Aber soviel sei gesagt: Ich gebe hier nur meine eigenen, praktischen Erfahrungen und meine eigene Interpretation wieder. Ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder technische Umsetzbarkeit auf anderen Plattformen. Auch handelt es sich niemals um eine Rechtsberatung.
Kommt mir gut durch den Sonntag, genießt den Sommer, lasste es Euch gut gehen, haltet Euch an die Vorschriften und bleibts ma gsund
Sunny









Kommentare
Nun, dann werde ich es künftig so machen, dass ich ganz oben einfach schreibe, Werbung.
Es macht mir nichts aus, auch wenn ich das Produkt selbst gekauft habe.
Auch werde ich dann zusätzlich noch auf die Affiliate Links hinweisen.
Ich werde mich aber demnächst mit meinem Anwalt, er ist Spezialist im Medienrecht erkundigen.
Habe hier auch eine Versicherung dabei.
Wie auch immer, soviel Werbung mache ich nicht auf meinem Blog, nur eben am nächsten Sonntag mit dem Kleid.
Ich wünsche dir eine gute Woche.
Lieben Gruß Eva
"übermäßig positive Erwähnung oder Darstellung". Betrachte die Menge der Wörter hier. Was für ein Produkt sollte ich beworben haben? LG Sunny
Die Formen, die das bei Hobby Bloggern inzwischen annimmt, gibt mir aber zu denken. Und so ist das laut Gesetz nach meiner Auslegung auch nicht gemeint. Ich hoffe, das Ganze wird in naher Zukunft durch die Rechtssprechung mal wieder in "gesunde" Bahnen gelenkt. Denn mir zwingt sich da so langsam der Gedanke auf, dass die treibenden Kräfte für Abmahnungen nicht zwangsläufig Verbraucherschützer sind sondern beispielsweise Printmedien, die ihre Felle davon schwimmen sehen (sicher auch zu Recht).
Klar, wer permanent ein Produkt in die Kamera hält und es anpreist, sollte dies auch als Werbung kennzeichnen. Aber mal ganz ehrlich: Wir kaufen etwas (ich rede hier mal von Bloggern mit einer eher geringen Reichweite), finden das gut, machen Bilder und schreiben darüber. Und das ist dann Werbung? Ich denke, bei der Verabschiedung der Gesetze wurde an etwas anderes Gedacht. Und Gesetzestexte sind, wie immer, Auslegungssache.
Btw: schönes Kleid, das hier auch nicht untergehen sollte :)
LG Andrea
habe noch etwas vergessen.
ich weiß jetzt nicht, was die Diplomverwaltungswirtin damit zu tun hat.
Da kommt das Recht ja nur in Abschnitten in der Ausbildung vor. Dann kann ich ja mal meinen Neffen fragen, er ist beim Rechtsamt der Stadt Stuttgart auch Diplomverwaltungswirt.
:-)
Lieben Gruß eva
Genau die Rechssprechung hat soviele Winkel und Ecken, deshalb auch Winkeladvokat, da legt sich wohl keiner fest und ein guter RA findet immer wieder Ecken, durch die man schlüpfen kann.
Ich gebe nun Andrea recht, wenn ich ein Kleid bei UUUUU gekauft habe ich ich bin gut bedient worden und mit freut das, ist das Schleichwerbung? Puuhhh, nun, ich werde es beachten.
Bei Affiliate Links habe ich immer auf die Werbung hingewiesen und werde das auch künftig tun. Aber wenn ich mal ein Produkt bei UUUU kaufe ist das Schleichwerbung.
Lieben Gruß Eva
Dass ihr Deinen freien Sommertag für ein gemeinsames Mittagessen nutzen konntet, finde ich dagegen klasse. Genauso wie das Kleid. Freuen wir uns einfach über solche Tage, das bringt immerhin gute Laune.
Liebe Grüße
Fran
Keine Fragen wirft Dein Outfit auf. Es ist zweifellos ein super schöner Sommerlook und einer, der Dich auch bei 30 Grad prima aussehen lässt. Dein schöner Jugendstil-Schmuck passt wunderbar dazu.
Liebe Grüße + schönen Sonntag
Sabine
Und bei James Bond gehörts für mich dazu. Ich fände es ehrlich doof wenn da Flaschen ohne Etikett wären, die hab ich nämlich auch nicht im Haus.Autos ohne Markenzeichen. Meins hat auch eins und der arme Nachbar hat es immer vorm Haus stehen. Ich glaube man würde sich ganz schön umschauen wenn man komplett ohne Werbung und sponsoring auskommen müsste. Was würde wohl so eine KinoKarte für Bond kosten?
Ich finde Deinen Post richtig gut, genau wie das Kleid. Schöne Fotos sind das geworden, Hitze scheint Dir nix auszumachen :)
Schönen Sonntag, liebe Grüße Tina
den grössten teil des endpreises bei all den produkten machen übrigens die kosten für die werbung aus - bis zu 80%. das kann eine firma sich natürlich nur leisten wenn massiv am produkt gespart wird. und dass das produkt dafür da ist, dass der kunde glücklich, zufrieden oder gesund davon wird, ist ja nun supernaive denke......
vll. sollte man die leute lieber zum selberdenken erziehen - dann muss man nicht solch regulierungswut an den tag legen. aber dann hat man leider auch lauter mündige bürger, die kapieren, dass sie von kindesbeinen an ständig manipuliert werden - und dem turbokapitalismus den bettel vor die füsse werfen....... au weia.
:-D
xxxx
Du schreibst, dass man PR-Sample nicht als Werbung kennzeichnen muss. Das sehe ich zum Beispiel anders. Es wird Zeit, dass eine klare Formulierung herkommt.
Dein Kleid sieht klasse aus. Schön, wenn man sich zwischendurch ein wenig Zeit nehmen kann. Das ist wie ein Kurzurlaub.
Liebe Grüße Sabine
Es ging mir darum, dass ein angeteaserter (das sind die ersten paar Ankündigungszeilen plus Bild) Post (egal ob aboniert per Mail, im Bloggerdashboard, per Feedreader, bei den ue30Bloggern oder bei Bloglovin') erkennen lassen muss, dass er Werbung enthält. Wenn das ganz unten steht, sieht man es in der Ankündigung nicht.
LG Sunny
Ich habe weder gesagt, wo ich es gekauft, bestellt habe, noch gibt es einen Link.
.... übermäßig positive Erwähnung .... von selbst gekauften Produkten ....ist eine geschäftliche Handlung zur Förderung des Absatzes eines fremden Unternehmens......
Ich habe hier nichts übermäßig positiv Erwähnt. Das ist sicher keine Werbung.
Meine Post über die Augencreme - er dreht sich NUR um die Augencreme und ich lobe sie in den höchsten Tönen, weil sie wirklich NUR gut ist - habe ich als Werbung gekennzeichnet, weil hier eine übermäßig postitive Erwähnung EINES Produktes vorliegt.
LG Sunny
Ganz klar, ich vermute die Hauptakteure sind Konkurrenten (Firmen und Mitblogger), die da andere anschwärzen. Wo kein Kläger da meist auch kein Richter. Dummerweise sind Gerichtsurteile nicht bindend für Richter. Nur weil eine gängige Rechtssprechung a) entscheidet muss das der nächste richter nicht auch tun und er kann einen völlig anderen Weg b) einschlagen und für seine Urteilsbegründung heran ziehen.
Und falls es unklarheiten gibt. Ich war im Laufe meiner Tätigkeit für die LHM nicht nur in der it tätig, sondern auch in den Geschäftsleitungen einzelner Referate, wo die Vorlageschreiben für Regierung oder das Gericht rechtsverbindlich im Urteilsstil angefertigt werden mussten. Und trotzdem hat die Stadt Prozesse verloren, weil der Richter sich nicht der gängigen Rechtssprechung angeschlossen hat.
@Eva
Wenn ich einen Post über den Laden XXXX und seine tolle Beratung und einen super Service schreiben würde, würde ich den nach der aktuellen Rechtslage tatsächlich als Werbung kennzeichnen.
Wenn ich nur in einem Nebensatz erwähne, das Kleid habe ich bei XXX erstanden, wo ich gern einkaufe, weil der Service gut ist, dann würde ich das nicht tun.
Das ist für mich keine übermäßig positive Erwähnung .... zur Förderung des Absatzes eines fremden Unternehmens.
Und klar Affiliate Links sind schon immer ganz oben mit Werbung und dem Zusatz, Affiliate Links nachfolgend mit (A) oder was auch immer gekennzeichnet zu erwähnen.
LG Sunny
Ja, heuer haben wir hier wirklich ausnehmend viel Glück mit dem Sommerwetter. Richtig heiß. Sonne. Wenig Gewitter und Unwetter tagsüber. Eine recht stabile Wetterlage. Ich freue mich. Ich liebe Sommer.
LG Sunny
Schöne neue Woche und ja, dein Kleid sieht toll aus, sommertauglich, weil sehr schön fließend.
Liebe Grüße Jacky
Aber ist schon klar, dass unser Staat das gar nicht verfolt. Die Staus und der stockende Verkehr verbraucht mehr Sprit. Mehr Sprit gibt mehr Steuereinnahmen.
Unser Staat ist ein geldgieriger Sack. Aus Menschenfreundlichkeit macht der nix.
LG Sunny
Deine Frage ist durchaus berechtigt. Allerdings gehe ich davon aus, dass es auch hier sowas wie einen Bestandsschutz gibt. Ab Bekanntwerden dieser Auslegung werde ich mich daran halten. Ich glaube auch nicht, dass es einen Richtiger interessiert, wenn ich vor 5 Jahren mal ein Produkt übermäßig gelobt habe.
Aber wissen tu ich es natürlich nicht.
LG Sunny
LG Sunny
Geschützt werden nur Mitkonkurrenten, die ja wiederum auch Steuern einbringen.
Nicht einmal medizinische Kosmetikprodukte sind frei von Giftstoffen. Niemand kann mir erzählen, dass das nicht auch anders ginge. Vor allem müssen die mit PZN scheinbar nicht mal die Inhaltsstoffe deklarieren.
LG Sunny
Ich glaube nicht, dass es jemals ein rechtssicheres Regelwerk geben wird. Leider.
LG Sunny
LG Sunny
Liebe Grüße :)
http://www.focus.de/finanzen/steuern/influencer-das-finanzamt-interessiert-sich-fuer-schleichwerbung_id_7382920.html
Ist interessant zu lesen!
LG Eva
Wünsche Dir einen fabelhaften Sonntag
LG heidi
Und letztendlich rächt sich alles. ich habe gerade wieder so einen Fall, in der jemand lange Zeit meinte, er sei aus Teflon und von ihm pralle alles ab. Ist aber nicht so. Es gibt ein Disziplinarverfahren. Und das dürfte diesen Menschen die Wiederwahl kosten. Es ruckelt sich also alles zurecht. Irgendwann.
Mir geht es ja genauso wie Dir. Ich habe auch frei von der Leber weg über das geschrieben, was ich gerne mochte und natürlich auch warum.
Ich finde man merkt sehr schnell, ob da "Werbung" abgeschrieben wurde, oder ob der jenige seine Gründe auch sinnvoll darlegen kann.
Caro Daur kenne ich nicht. Aber Du hast schon mal bei den ue30bloggern drüber geschrieben, gell. Diese Seite habe ich dann besucht. Und da stand ÜBERALL Werbung drüber. Sicher ist sicher, wird die sich denken.
LG Sunny
LG Sunny
Liebe Grüße
Bo
Ich habe nicht nur die Marke vom Kleid erwähnt, auch vom Schmuck. Ich persönlich schätze DIESEN Post nicht als Werbung ein, weil er dient nicht die Marke GAP zu bewerben, oder die Marke Avon. Ich habe weder geschrieben, wo ich das Kleid gekauft habe, noch sonst etwas. Nein. Ich schätze das nicht als Werbung ein. Hätte ich das Kleid "bewerben" wollen hätte ich Euch u.a. darüber verraten, dass es ein Schwangerschaftskleid ist.
Nochmal, die "Prüfung" die ich im Kopf durchgehe bevor ich entscheide Werbungskennzeichnung ja oder nein ist diese:
"Die übermäßig positive Erwähnung ... von selbst gekauften Produkten."
Ich glaube für den Gesetzgeber und den Verbraucherschützer spielt es keine Rolle, ob es tatsächlich Werbung ist, sondern, ob es wie Werbung auf den Leser "wirkt".
Was hattest Du für ein Gefühl beim Lesen? Die will mir das Kleid andrehen? Oder die will mit mir über Schleichwerbung diskuttieren?
LG Sunny
Der Augenpflegepost ist es allerdings schon. Da ich hier wirklich eine Kaufempfehlung ausspreche.
Liebe Grüße, Rena
www.dressedwithsoul.com
Das Kleid trifft genau meinem Geschmack, ich trage Maxikleider - weitgeschnittenen Kleider - ganz gerne im Sommer! Und wenn es etwas kühler ist, kann ich sie in Kombination mit einerJacke noch super gut tragen!
Liebe Grüße und noch eine schöne Woche,
Claudia
Das Thema finde ich wichtig aber sehr schwierig. Die Gesetzgebung ist einfach noch zu schwamming, was heißt denn bei einem selber gekauften Produkt: Wenn er nicht durchweg positiv ist, brauche ich diesen nicht als Werbung zu kennzeichnen? Das gleiche gilt für PR Sample, wer will nachweisen das diese ohne Verpflichtung zugeschickt werden und somit kennzeichnungsfrei sind? Ich denke da ist der Gesetzgeber gefordert.
LG Petra
LG Sunny
LG Sunny
LG Sunny
Alles Liebe, Nessy