Die rechtliche Lage nach Inkrafttreten der DSGVO

Die Wogen haben sich nach einem knappen Jahr wieder geglättet. Die DSGVO ist in Kraft getreten. Die meisten Blogger, oder zumindest die die es versucht haben, haben es geschafft Ihren Blog nach bestem Wissen und Gewissen DSGVO-tauglich zu machen.

Bloggerin beim Bloggen

Manche haben Ihren Blog privat gestellt, manche haben "aufgegeben" und wieder andere haben sich seither einen Teufel darum geschert. Kann man machen. Nach haben die Abmahnanwälte uns Blogger zumindest wegen der DSGVO noch nicht wirklich auf dem Schirm.

Die meisten haben allerdings ihren Blog unter die Lupe genommen, überflüssige Tools und Plugins entfernt und die Datenschutzerklärung individuell auf den eigenen Blog und die darin "verbauten" Features angepasst. Unter uns, das war bei den meisten durchaus nötig. Auch ich habe bestimmte Dinge erst begriffen, als ich mich näher damit auseinander gesetzt habe und dann habe ich versucht die rechtlichen Vorgaben umzusetzen.

Das Gesetzt kann nicht zwischen Hobby-Bloggern und kommerziellen Seiten unterscheiden, sofern dort wirklich ausschließlich private Inhalte ohne den geringsten Verdacht auf Schleichwerbung geteilt werden. Und schon ist man im großen Spiel und wird gemessen, wie alle anderen auch. Nicht schön, aber nicht zu ändern.

Als ich mich auf die Suche nach brauchbaren und rechtlich haltbaren Informationen machte, stieß ich für bei Google gehostete Blogspot-Blogs sehr bald an meine Grenzen. Also musste ich mir meine eigenen Gedanken machen. Ich habe mich bei Rechtsanwälten schlau gemacht, Fachvorträge und Diskussionsrunden besucht. Meine Erkenntnisse zum Thema Blogspot-Blogs und die DSGVO habe ich im Frühjahr 2018 auf meinem Blog geteilt und hier nochmal für Euch zusammen gefasst.

Zum Thema Blogspot und DSGVO sind bereits folgende Beiträge erschienen:

Einführung DSGVO

DSGVO und Blogger
Leseverhalten und DSGVO
DSGVO und Blogspot Teil 1
DSGVO und Blogspot Tei 2
DSGVO und Blogspot Teil 3
DSGVO und Blogspot Teil 4
DSGVO und Blogspot Teil 5
DSGVO und Blogspot Teil 6
DSGVO, Datenschutzerklärung und Google +

Bloggen zwischen Hobby und Kommerz

Ich hoffe, Ihr könnt Euch aus diesen Beiträgen was für Euch und Euren Blog mitnehmen. Aber soviel sei gesagt: Ich gebe hier nur meine eigenen, praktischen Erfahrungen und meine eigene Interpretation wieder. Ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder technische Umsetzbarkeit auf anderen Plattformen. Auch handelt es sich niemals um eine Rechtsberatung.
Der nächste Papiertieger kommt bestimmt. Aktuell schwirren Artikel 13 und Artikel 11 des Urheberrechts und eine EU-Richtlinie zu dessen Überarbeitung in den Blogsosphären herum.

Lasst es Euch gut gehen und bleibts ma gsund
Sunny

Kommentare

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