Bloggen zwischen Hobby und Kommerz – Kooperationen
Egal aus welchen Gründen wir bloggen, gelesen werden wollen wir alle. Selbst die, die Ihren Blog nur als Tagebuch oder Dokumentation Ihres Hobbys verwenden. Sonst wäre Ihr Blog ja nicht öffentlich. Die einen mögen den Austausch, die Kommentare, gemeinsame Aktionen. Inspirationen und Ideen. Die anderen möchten mit Ihrem Blog Geld verdienen, zu Events eingeladen werden oder gerne mal ein Produkt zum Testen oder Zeigen auf dem Blog bekommen. Und wieder andere haben ein Gewerbe, das sie mit ihrem Blog unterstützen wollen.
Sobald man eine Kooperation eingeht, ist man kein öffentlicher Hobby-Blog mehr, sondern werblich im Netz unterwegs. Daher ist ein Gewerbeschein (bei der Gemeinde, der Stadtverwaltung erhältlich) notwendig. Nachtrag (31.05.2017): Unter diesem Link habe ich einen sehr guten Artikel zum Thema Bloggen und Steuern gefunden. Dort wird auch nochmal auf den Bereich Freiberufler eingegangen.
Unter Wirtschaft verstehen finden sich ebenfalls Ausführungen zum Thema, auch u.a. wie mit Sacheinnahmen umzugehen ist.
Schön ist dabei, dass man dann auch Ausgaben für den Blog (Treffen, Zugfahrkarten, Internetkosten, neuer PC, Kosten für den Gewerbeschein etc.) ganz einfach bei der Einkommensteuererklärung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) mit angeben kann (Ausgedruckte Excel-Tabelle genügt).
Du kennzeichnest Deine Kooperationen immer wie gesetzlich vorgeschrieben. Nach Telemediengesetz hat das ganz oben im Blogbeitrag zu geschehen. Mit dem eindeutigen Begriff Werbung. Produktplatzierung oder ähnlich schwurbelige Ansagen zählen laut diverser Gerichtsentscheidungen nicht als eindeutige Kennzeichnung. Auch sponsored Post o.ä. ist nicht ausreichend. JEDER potentielle Leser eines Posts muss wissen, dass es sich um einen bezahlten Artikel handelt. Egal ob 7 oder 97 Jahre alt. Der Begriff Werbung ist eindeutig belegt.
Ob ein jeder weiß, was Reklame ist. Ich würde mich nicht drauf verlassen.
Nachtrag (31.05.2017): Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Influencer Marketing finden sich hier interessante Infos. Unter Punkt 7 und 8 besonders wertvolle Tipps zur Kennzeichnung von Werbung. Zu diesem Thema findet Ihr bei den Blogrebellen ein Interview mit einer einschlägigen Rechtsanwaltskanzlei.
Nachtrag (07.06.2017):
Wie Kennzeichnet man werbende Posts, die im Zusammenhang mit einer Einladung zu einem Event oder einer Reise entstanden sind?
Der Reise-Blogger-Kodex besagt unter Punkt folgendes:
3.0. Einladungen und Unterstützung bei Reisen/Events/Restaurantbesuchen u.ä.
....3.1.3. Wir kennzeichnen Inhalte, die durch eine Unterstützung/Einladung zustande gekommen sind, deutlich.
Wird die Werbung nicht gekennzeichnet, handelt es sich um verbotene Schleichwerbung, die eine teure Abmahnung durch Wettbewerber nach sich ziehen kann.
Ganz am Schluss: "In Zusammenarbeit mit.... XYZ". Könnt Ihr vergessen. Das zählt nicht.
Je überlegter und organisierter die Kooperationsgeschichte von Deiner Seite wirkt, desto ernster werden Dich die Kooperationspartner nehmen.
#2 Pinterest
#3 Kooperationen
#4 Responsives Layout
#5 Netzwerken oder Geld verdienen?
#6 Erste Gedanken zu SEO
#7 SEO OnSite-Optimierung Teil 1
#8 SEO OnSite-Optimierung Teil 2
#9 Schleichwerbung
#10 Das Festival der digitalen Bohème
#11 Phänomen Influencer: Fluch oder Segen?
#12 Was bedeutet Barrierefreiheit für uns Blogger?
#13 Die 5-Shot-Regel
Auch wenn diese Beiträge auf diverse, in Deutschland gültige Gesetze Bezug nehmen, möchte ich an dieser Stelle auch noch auf die Reihe "(Blogsspot-)Blogs und die DSGVO" verweisen, welche im April und Mai 2018 für einige Unsicherheit und Aufruhr in der Blogosphäre sorgte.
Ich hoffe, Ihr könnt Euch aus diesen Beiträgen was für Euch und Euren Blog mitnehmen. Aber soviel sei gesagt: Ich gebe hier nur meine eigenen, praktischen Erfahrungen und meine eigene Interpretation wieder. Ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder technische Umsetzbarkeit auf anderen Plattformen. Auch handelt es sich niemals um eine Rechtsberatung.
Kommt mir gut durch den Samstag, lasst es Euch gut gehen und bleibts ma gsund
Sunny
Kooperationen machen - ein Gewerbe betreiben
Meine persönlichen Tipps für einen Blogstart findet Ihr im Beitrag "Einen Blog starten".Sobald man eine Kooperation eingeht, ist man kein öffentlicher Hobby-Blog mehr, sondern werblich im Netz unterwegs. Daher ist ein Gewerbeschein (bei der Gemeinde, der Stadtverwaltung erhältlich) notwendig. Nachtrag (31.05.2017): Unter diesem Link habe ich einen sehr guten Artikel zum Thema Bloggen und Steuern gefunden. Dort wird auch nochmal auf den Bereich Freiberufler eingegangen.
Unter Wirtschaft verstehen finden sich ebenfalls Ausführungen zum Thema, auch u.a. wie mit Sacheinnahmen umzugehen ist.
Schön ist dabei, dass man dann auch Ausgaben für den Blog (Treffen, Zugfahrkarten, Internetkosten, neuer PC, Kosten für den Gewerbeschein etc.) ganz einfach bei der Einkommensteuererklärung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) mit angeben kann (Ausgedruckte Excel-Tabelle genügt).
Zusätzliche Seiten auf Deinem Blog
Falls man sich entscheidet, Kooperationen einzugehen macht es Sinn dafür eine weitere Seite anzulegen (Link). Auch nachträglich kann man so eine Seite anlegen. Wo liegen Deine Interessen? Was würdest Du gerne Testen? Hast Du Interesse Informationsveranstaltungen zu besuchen? Wie kann man Dich erreichen? Mit wem hast Du schon kooperiert?Ein Media Kit erstellen
Für nähere Infos, auch bezüglich der Reichweite eines Blogs, wird von potentiellen Kooperationsparnern oft ein sogenanntes Media Kit gefordert. Das ist ein ein- oder zweiseitiges Informationsblatt (PDF), das man auf Wunsch zusenden oder auch auf dem Blog verlinken kann. Dazu braucht man keinen eigenen Webspace. Ein freigegebenes Dropboxverzeichnis genügt völlig, wo man das Dokument ablegen kann (Achtung: Sprechenden Dateinamen verwenden „Media-Kit-Blogname-03-2017.pdf“). Ein professionelles Muster kann man sich kostenlos hier herunter laden.Kooperationen sind Werbung
Transparenz ist sehr wichtig, also führe im Media Kit die Konditionen auf, zu denen Du einen Kooperationspost/Testbereicht etc. erstellst und veröffentlichst.Du kennzeichnest Deine Kooperationen immer wie gesetzlich vorgeschrieben. Nach Telemediengesetz hat das ganz oben im Blogbeitrag zu geschehen. Mit dem eindeutigen Begriff Werbung. Produktplatzierung oder ähnlich schwurbelige Ansagen zählen laut diverser Gerichtsentscheidungen nicht als eindeutige Kennzeichnung. Auch sponsored Post o.ä. ist nicht ausreichend. JEDER potentielle Leser eines Posts muss wissen, dass es sich um einen bezahlten Artikel handelt. Egal ob 7 oder 97 Jahre alt. Der Begriff Werbung ist eindeutig belegt.
Ob ein jeder weiß, was Reklame ist. Ich würde mich nicht drauf verlassen.
Nachtrag (31.05.2017): Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Influencer Marketing finden sich hier interessante Infos. Unter Punkt 7 und 8 besonders wertvolle Tipps zur Kennzeichnung von Werbung. Zu diesem Thema findet Ihr bei den Blogrebellen ein Interview mit einer einschlägigen Rechtsanwaltskanzlei.
Nachtrag (07.06.2017):
Wie Kennzeichnet man werbende Posts, die im Zusammenhang mit einer Einladung zu einem Event oder einer Reise entstanden sind?
Der Reise-Blogger-Kodex besagt unter Punkt folgendes:
3.0. Einladungen und Unterstützung bei Reisen/Events/Restaurantbesuchen u.ä.
....3.1.3. Wir kennzeichnen Inhalte, die durch eine Unterstützung/Einladung zustande gekommen sind, deutlich.
Bloggerevents und –reisen
Ein Blogbeitrag muss zu Beginn mit dem Begriff „Anzeige (oder Werbung)“ gekennzeichnet werden, wenn ein Blogger zu einem Event (einer Reise) eingeladen wird, um darüber zu berichten. Vor allem dann, wenn dort Waren oder Dienstleistungen vorgestellt werden, die letztlich verkauft werden sollen.Wird die Werbung nicht gekennzeichnet, handelt es sich um verbotene Schleichwerbung, die eine teure Abmahnung durch Wettbewerber nach sich ziehen kann.
Ganz am Schluss: "In Zusammenarbeit mit.... XYZ". Könnt Ihr vergessen. Das zählt nicht.
Die Sache mit dem Do-Follow
Mit Ware oder Geld „gekaufte/bezahlte“ Links sind IMMER No-Follow zu kennzeichnen. Siehe auch Blogger-Relations-Kodex. Sinnvoll ist es auch, wenn Du bekannt gibst, wie lange Du schon bloggst, wie lange der Kooperations-Post online bleibt. Und ob Du auf SEO achtest. Daraus ergeben sich für den Auftraggeber nicht unerhebliche Vorteile.Preise für Kooperationen
Preise würde ich jetzt auf der Seite keine nennen. Überlege Dir aber gut, wie wertvoll Deine Zeit ist und ob Du eine Dauerwerbung auf Deinem Blog haben willst, für die Du mit drei Nuscheln abgespeist worden bist. Deine Arbeit als Blogger ist wertvoll.Je überlegter und organisierter die Kooperationsgeschichte von Deiner Seite wirkt, desto ernster werden Dich die Kooperationspartner nehmen.
"Bloggen zwischen Hobby und Kommerz"
#1 Tipps zum Blogstart#2 Pinterest
#3 Kooperationen
#4 Responsives Layout
#5 Netzwerken oder Geld verdienen?
#6 Erste Gedanken zu SEO
#7 SEO OnSite-Optimierung Teil 1
#8 SEO OnSite-Optimierung Teil 2
#9 Schleichwerbung
#10 Das Festival der digitalen Bohème
#11 Phänomen Influencer: Fluch oder Segen?
#12 Was bedeutet Barrierefreiheit für uns Blogger?
#13 Die 5-Shot-Regel
Auch wenn diese Beiträge auf diverse, in Deutschland gültige Gesetze Bezug nehmen, möchte ich an dieser Stelle auch noch auf die Reihe "(Blogsspot-)Blogs und die DSGVO" verweisen, welche im April und Mai 2018 für einige Unsicherheit und Aufruhr in der Blogosphäre sorgte.
Ich hoffe, Ihr könnt Euch aus diesen Beiträgen was für Euch und Euren Blog mitnehmen. Aber soviel sei gesagt: Ich gebe hier nur meine eigenen, praktischen Erfahrungen und meine eigene Interpretation wieder. Ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder technische Umsetzbarkeit auf anderen Plattformen. Auch handelt es sich niemals um eine Rechtsberatung.
Kommt mir gut durch den Samstag, lasst es Euch gut gehen und bleibts ma gsund
Sunny
Danke Sunny für diesen tollen Beitrag und für dein Mail, ich habe mich gegen eine Kooperation entschieden. Vielleicht ein anderes Mal. Liebe Grüße Patricia
AntwortenLöschenIrgendwann kommt die richtige. LG Sunny
LöschenFalls ich einmal mit Kooperationen beginnen möchte, lese ich alles nochmal genau nach. Habe mir die Seite gespeichert, auch weil ich z.B. noch kein Media kit angelegt habe.
AntwortenLöschenLiebe Grüße :)
Kooperationsfrei? Sixher nicht das Schlechteste. LG Sunny
LöschenLiebe Sunny das ist sicherlich ein hilfreicher Artikel. Aber gerade das mit der Bezahlung verunsichert immer noch sehr viele. Dazu gib es aber öffentliche Informationen die ganz hilfreich sein können. Das sind natürlich nur Richtlinien.
AntwortenLöschenLG Petra
Dann immer her damit. Ich trage die oder einen Link gerne nach. Unabhängig davon sollte ein Preis immer was individuelles sein. So wie der Post selber auch. LG Sunny
LöschenDanke für deine Mühe und für die schöne Zusammenfassung! Die Informationen waren sehr hilfreich,klar und sehr gut geschrieben!
AntwortenLöschenIch werde mir wohl auch mal ein Mediakit erstellen (an dieser Stelle,falls du das hier liest Ann-Kathrin:ich verspreche es! ;)
Liebe Grüße,
Claudia
Da schreibt der Profi! Du hast absolut recht und Dein Post zu diesem Thema ist sehr fundiert. Für mich selber kommen Kooperationen immer noch seltener in Frage. Wie Du richtig schreibst, muss man sich gut überlegen für welches Geld man seine Zeit investiert und ob man hinter dem steht, was man mit der Kooperation bewerben soll.
AntwortenLöschenLiebe Grüße, Rena
www.dressedwithsoul.com
Liebe Sunny, toller post. Ich finde es toll, dass Du nochmal auf die Bezeichnung Werbung hinweist. Ich sehe ja alle möglichen Begriffe dafür und auch mal gar keine Kennzeichnung, leider.
AntwortenLöschenLiebe Grüße Tina
Das hast Du gut erklärt liebe Sunny. Werbung ist Werbung. Und nichts anderes. Darauf sollte man als Blogger hinweisen.
AntwortenLöschenLiebe Grüße Sabine
genau so :)
LöschenLiebe Sunny,
AntwortenLöschen"drei Nuscheln" hab ich noch nie gehört, klingt witzig! Mehr als drei Nuscheln habe ich beim Bloggen jedenfalls noch nicht verdient und bin mittlerweile mit mir übereingekommen, dass ich das auch nicht will - jedenfalls nicht unter den Bedingungen, die da zum Teil gelten. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob die Sache mit dem Gewerbeschein auch für Österreich gilt. Soweit ich weiß, gibt es bei uns ein bisserl lockerere "Blogger-Gesetze"; wir müssen auch nicht zwangsläufig unsere Adresse im Impressum angeben. Und das ist gut, denn ich bin mir nicht sicher, ob ich unter diesen Bedingungen noch bloggen würde. Kooperationen, die über gewisse Vermittler laufen, sind aber nur möglich, wenn im Netz die Adresse angegeben wurde - das war ein wesentliches Ausschlusskriterium für mich. Mein Familienname und meine Adresse sind zu persönliche Informationen, die gehen nicht JEDEN etwas an und die will ich im Netz daher nicht angeben. Ich bin ja ehrlich gesagt verblüfft, dass es in Deutschland keine massiven Proteste gegen diese doch nicht ganz ungefährliche Regelung gab. Dass diese Angaben einer Organisation bekannt gegeben werden, die dies unter Verschluss hält, müsste meiner Meinung nach genügen...
Bei Steve Winwood waren wir auch, als er vor ein paar Jahren hier zusammen mit Eric Clapton aufgetreten ist. Wir mögen Claptons Musik ja sehr, aber bei dem Konzert hatten wir deutlich den Eindruck, dass ihn Stevie an die Wand gespielt hat. Viel Spaß im Juni beim Konzert! :-)
Ganz herzliche Rostrosengrüße
Traude
Eine Kooperationsanfrage, die ich bekommen habe, hat mich ehrlich gesagt erstmal komplett kuriert und mein Entscheidung, keine Werbung auf meinem Blog zu machen, zementiert. Näheres gibt es morgen in einem hübsch garstigen Post.
AntwortenLöschenLiebe Grüße
Fran
Ich muss auch unbedingt endlich mal ein Media-Kit erstellen, danke schon mal für den tollen Link. Aber damit fangen die Probleme auch schon an. Habe kein Power Point. :-(
AntwortenLöschenEs wäre auch wahnsinnig toll, wenn Du mal einen Blogbeitrag schreiben könntest (mit Screenshots), wo man genau die Followerzahlen und Unique Visitors findet, die man ja mit angeben möchte. Ich blicke da echt nicht durch. Kenne nur die Statistik von Blogger, die reicht aber keinem aus.
Liebste Grüße,
Moppi
Wünsch Dir von Herzen schöne Oster, liebe Sunny! xx Rena
AntwortenLöschenHuhu Sunny,
AntwortenLöschendanke für den dritten Teil der let's get more professional-Serie. Ich lese die unheimlich gerne, eine prägnante und hilfreiche Zusammenfassung und IMMER gold wert. Danke auch für die Vorlage zum Media-Kit, tatsächlich ist es das Erste, das ich überhaupt je zu Gesicht bekommen habe. Auch wenn ich bei Kooperationen sehr zurückhaltend bin - man weiß ja nie! Es kommt der Tag, in dem ich in meinem "Sunny-Archiv" krame und dankbar für die tolle Vorarbeit von Dir bin. Aber das bin ich ja jetzt schon! Danke, Danke, Danke!
Dir einen guten Start in die Nach-Oster-Woche und herzliche Grüße von
Edna Mo